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Das Kopftuch des gesetzlichen Richters

am 09.11.2006 von http://www.vier-strafverteidiger.info

Ein Richter des Dortmunder Landgerichts hat am Dienstag (07.11.06) eine Schöffin ausgeschlossen, die mit einem Kopftuch zur Sitzung seiner Strafkammer erschienen war. Das Kopftuch sei Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung und daher mit der Objektivität und Neutralität des Richteramts nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. Die ehrenamtliche Richterin hatte sich zu Beginn der Sitzung geweigert, das Kopftuch für die Dauer der Verhandlung abzunehmen. Sie wurde anschließend in dem Betrugsprozess durch einen Ersatz-Schöffen vertreten.

Quelle: WDR.de

Das ist sicherlich der Startschuß zu einer längeren Auseinandersetzung.

Die Schöffin wird sich gegen den Verweis vom Richtertisch zur Wehr setzen. Da es hier um ein Grundrecht geht, die Religionsfreiheit, scheint der Weg durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht zu gehen.

Dann der Angeklagte, der den Anspruch hat auf …

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» Moskau-Inkasso doziert über’s Strafverfahren

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