Das klassische Jusstudium vom Aussterben bedroht?

Durch die Änderung der Zulassung als Anwalt, Notar und Richter - bedingt durch das Berufsrechtsänderungsgesetz und durch den Bologna-Prozess - wird sich auch zukünftig die Ausbildungsform des Juristen, bzw. der Juristin ändern. Vorstellbar sind nun ein 3-jähriger Bachelor, der nicht zur Ausübung gehobener juristischer Berufe führt, bzw. auch ein 4-jähriges Bachelorstudium. Das neue Gesetz sieht vor, zumind. 150 ECTS (European Credit Transfer System)von mind. 240 ECTS (entspricht 4 Jahren Studium) aus juristischen Fächern, bzw. Fächerkörbern absolvieren zu müssen. Durch diese Neuregelung kann es in Zukunft durchaus möglich sein, dass andere Studien, wie zB Recht und Wirtschaft, diese Voraussetzungen erfüllen. Die Uni Wien arbeitet daran, bzw. setzt sich beispielsweise dafür ein, dass eine Zulassung als Anwalt, bzw. Richter zukünftig auch mit einem Abschluss aus Recht und Wirtschaft möglich ist. Diese Kombinationsstudien ergänzen die wichtigsten rechtswissenschaftlichen Gebiete gezielt mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, die wohl für den zukünftigen Juristen auch unumgänglich sind. Hier kommt es also zu den ersten Streitfragen: Wenn ein 3-jähriger Jus-Bachelor eingeführt wird, der sowieso nicht zur Ausübung juristischer Berufe befähigt, wie sinnvoll ist dieses Studium überhaupt? Wäre es dann…

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Themen: Jurist , Bologna , Bachelor

Erschienen 29. Juli 2009 auf http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com.

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