Das Jahr 2009 bringt Veränderungen
Das Jahr 2009 bringt Veränderungen
Gesundheitssystem: Es wird teurer und intransparenter
Gesundheitsfonds, Wegfall des Krankengelds für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Basistarif und Wechselrecht in der Privaten (PKV) sind einige Schlagworte.
Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt auch für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,9 Prozent.
Abgeltungsteuer: Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Veräußerungsgewinne aus privaten Kapitalanlagen und Erträge aus Investmentfonds einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) und eventueller Kirchensteuer fallen dann knapp 28 Prozent an.
Verpackungsverordnung: Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft
Die Änderungen, betreffen insbesondere Internethändler. So entfällt die Pflicht für Internethändler, auf der Homepage auf die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen hinzuweisen, andererseits muss der Internethändler nun sicherstellen, dass tatsächlich alle Verpackungen, die er an seine Kunden versendet, bei einem Entsorger registriert sind.
Kfz-Steuer: Ab 1. Januar 2009 wird die Kfz-Steuer bei neu zugelassenen Autos nicht mehr nach dem Hubraum berechnet. Zukünftige Bemessungsgrundlage wird der Schadstoff- und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs sein.
Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert.
Kindergeld: Ab 1. Januar 2009 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind je 10 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Die Förderung beträgt so 164 Euro je Kind. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss von 154 Euro um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls jeweils 16 Euro mehr; dann also 195 Euro.
Kinderfreibetrag: Ab 1. Januar 2009 steigt der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro.
Zuschuss zu Schulbedarf: Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2…
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Erschienen 10. Dezember 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.
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