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D.A.S. - Ich glaub es geht schon wieder los…

am 30.11.2007 von http://www.rsv-blog.de

Ich dachte eigentlich, dieser Spuk hätte sich erledigt - aber Pustekuchen!
Worum gehts? Es geht um das leidige Thema des Anfalls der Gebühr Nr. 4141 RVG bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde. Sachverhalt: Mandant führt, so jedenfalls der Vorwurf, unter Einfluss von BTM ein Fahrzeug und begeht zudem ein Rotlichtverstoss. Ermittlungsverfahren wg. § 316 StGB. Nach umfangreicher rechtlicher Stellungnahme wird das Strafverfahren eingestellt und an die Owi-Behörde abgegeben, die - noch unverjährt - direkt einen BG-Bescheid erlässt. Ich rechne die Kosten des Strafverfahrens ab inklusive der Gebühr nach Nr. 4141 RVG. Was schreibt der D.A.S.?
“Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Verfahren ist noch nicht endgültig eingestellt. Wir haben einstweilen einen pauschalen Vorschuß von 320,- EUR angewiesen”
Auf meinen freundlichen Hinweis hin, man bezöge sich ja sicherlich auf die Entscheidung des AG München vom 07.07.2006, welche insbesondere deshalb, weil das Gericht offenbar in Unkenntnis des § 17 Nr. 10 RVG entschieden hätte, unbrauchbar sei, wurde mir mit dem freundlichen Hinweis geantwortet, es gäbe jetzt eine neuerliche Entscheidung des AG München, und zwar v. 28.09.2007. Und siehe da, tatsächlich:
Anscheinend erneut unter vollständiger Ausblendung des § 17 Nr. 10 …

Straf- und nachfolgendes OWI-Verfahren zwei Angelegenheiten

RSV-Blog / Und schon wieder ein interessantes Urteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hinweist: In Fällen, in denen ein Strafverfahren eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird, beh…

Württembergische kürzt bei Einstellung nach § 170 II StPO

RSV-Blog / These der RSV: Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO ist “vorläufig” ! Dass es bei Verkehrssachen mehrere Angelegenheiten geben kann, scheint sich bei der Württembergischen noch nicht rumgesprochen zu haben. Wenn doch, dann scheint…

Beugung oder Unkenntnis des Rechts?

RSV-Blog / Da streicht der ADAC eine Gebühr nach 4141 nach Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die OWi-Behörde und nimmt Bezug auf ein Urteil des AG München vom 07.07.2006 ( http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/276.htm ). Dieses Urteil ist der…

Überforderter Oberstaatsanwalt

kanzlei-hoenig.info / Gegen meinen Mandanten, ein Rechtsanwalt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatvorwurf lautete Betrug. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die knappe Nachricht des Herrn Oberstaatsanwalts: “... teile ic…

Will der ADAC-Rechtsschutz es wissen?

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ich berichtete bereits im rsv-blog darüber, dass der ADAC-Rechtsschutz sich wegen der Nichtanrechnung der Gebühr nach VV 4141 RVG bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Bußgeldbehörde auf ein bei Burhoff veröffentlichtes Urteil d…

Die Polizei bittet vorzusprechen

kanzlei-hoenig.info / Die Polizeiinspektion 33 München-Laim schrieb am 30.5.2005 an meinen Mandanten: Sehr geehrter Herr Dr. S.! Am 17.03.05 wurde das Kfz mit dem kennzeichen M-** **** anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Anhand…

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