Das historische Urteil #12: Akkurasierer statt Handy

Teuer ist bekanntlich ein Handy-Telefonat am Steuer, wenn die Polizei zusieht. Noch nicht höchstgerichtlich entschieden ist dagegen, ob man sich am Steuer wenigstens rasieren darf. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, eher spektisch zu sein, vor allem in Hamm:

“Trägt ein Kfz-Führer, dem wegen Telefonierens am Steuer ein Bußgeld auferlegt werden soll, erst in der Gerichtsverhandlung vor, dass er gar nicht telefoniert, sondern sich vielmehr mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen nur zur Radiomusik bewegt hat, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht d…

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Themen: Kurios
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 17. September 2008 auf http://www.rechthaber.com.

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