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Das Handy als Strafrechtsfalle für Jugendliche

am 15.08.2006 von strafblog

Auf der Webseite der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder findet sich ein durchaus ernstzunehmender Beitrag über strafrechtliche Risiken, die moderne Multimedia-Handys für die oft jugendlichen Nutzer mit sich bringen können. Thematisiert wird die zunehmende Verbreitung von gewalttätigen und pornographischen Bildern und Videos via Handy. Snuff- und Happy Slapping-Videos kursieren bei Jugendlichen und üben bei vielen eine große Faszination aus, ohne dass über die strafrechtlichen Risiken nachgedacht wird (von den psychischen Auswirkungen ganz zu schweigen). Unter Happy slapping (zu deutsch: fröhliches Schlagen) versteht man spontane körperliche Angriffe auf andere Menschen, die mit der Handykamera aufgenommen und dann an andere Mobilfunknutzer weitergeleitet oder gleich im Internet veröffentlicht werden. Snuff-Videos stellen Akte brutaler Körperverletzung, Vergewaltigungen oder sogar Hinrichtungen dar. Wohl gemerkt, in der Regel sind das keine von Schauspielern dargestellte Aktionen sondern reale Gewaltakte, die zum Zwecke der Verbreitung ausgeführt und gefilmt werden. In England sind schon mehrfach Jugendliche wegen Mordes zu langjährigen Strafen verurteilt wurden, die sich - fast immer aus einer gewissen Gruppendynamik heraus - an solchen Taten beteiligt haben. Im strafblog habe ich unlängst erst von der Vergewaltigung einer 17-jährigen durch mehrere Mitschüler hier bei uns in Deutschland berichtet, die ebenfalls mit dem Handy gefilmt und dann weiterverbreitet wurde. Beliebt sind bei vielen Jugendlichen auch Videosequenzen mit abartigen sexuellen Inhalten, wie zum Beispiel sodomistische Darstellungen. Der Beitrag der Kriminalprävention weist darauf hin, dass Jugendliche ab 14 sich strafbar machen können, wenn sie Gewaltvideos oder pornographische Darstellungen an Personen unter 18 Jahren weiterleiten oder diesen zeigen. Es gibt ein Merkblatt für Eltern und Lehrer, welches Problembewusstsein erzeugen soll und Verhaltensvorschläge enthält.

Horst Haug, Pressesprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass die Polizei zukünftig verstärkt gegen die Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos per Handy vorgehen will. Betroffene Jugendliche müssten mit der einleitung von Ermittlungsverfahren und mit der Beschlagnahme ihrer Handy als Tatwerkzeuge rechnen.

Merke: Nicht alles, was cool ist, ist auch erlaubt. Und manchmal ist scheinbar cooles auch einfach Scheiße.

Autor: RA Rainer Pohlen

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