Das habe ich gern III
Kurz vor Ablauf der Klageerwiderungsfrist reichen mir die Mandanten eine umfangreiche Loseblattsammlung herein, die sie mir eigentlich bereits vor Wochen versprochen hatten. Darunter findet sich ein Schreiben des Gegners, worin der behauptet, einer der Beklagten habe ein Schriftstück unterzeichnet, wonach der Klagebetrag bis zum soundsovielten gezahlt würde, was nicht geschah. Das ist mir neu. Meine Mandanten hatten mir gegenüber die Klageforderung bestritten. Da ruf’ ich doch mal an, denn die Zeit drängt. Ja, das stimmt, wird mir gesagt. Das habe man hier, dieses Schriftstück. Jetzt muss ich mich zurückhalten. Warum erfahre ich das erst jetzt? Aber man habe ja danach noch vereinbart, meint mein Mandant, dass der Gegner für dies und das noch xxx Euro zu zahlen habe, das habe man auch schriftlich vor sich liegen. Sofort her damit, sage ich. Vielleicht ein Strohhalm?
Eine Viertelstunde später rufen mich die Mandanten an. Das stünde da ja gar nicht, dass man das vereinbart habe. Komisch. Das hat man wohl vergessen, aufzuschreiben. Da steht nur, was meine Mandanten zahlen sollen. Zeugen habe man keine. Nur die Gegenseite.
Da muss ich der Mandantschaft sagen, das aus der Sache wohl nichts wird. Und das ich so nicht arbeiten kann - und werde. Schon gar nicht auf PKH-Basis.
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