Das habe ich gern II
am 02.06.2006 von RA-Blog
Ich hatte für eine Mandantin vor Gericht einen, in meinen Augen, guten Vergleich ausgehandelt. Die Gegenseite verzichtete auf gut 3/4 ihrer Forderung und meiner Mandantin wurde sogar noch eine recht niedrige monatliche Ratenzahlung eingeräumt. Das Ganze auf PKH und auf Widerruf. Meine Mandantin ist glücklich, die Gegenseite zwar nicht, sie widerruft den Vergleich jedoch auch nicht.
Monate vergehen. Der gegnerische Kollege schreibt, meine Mandantin hätte ja noch keine einzige Rate gezahlt. Die erklärt mir daraufhin, sie könne selbst die niedrigen Raten nicht zahlen, sie zahle ja schon so viel anderes. Außerdem: Ein Gerichtsvollzieher, den sie gut kennt, hätte ihr gesagt, sie bräuche gar nichts zahlen, sie hätte ja nichts. Das Gericht (?) hätte ihr das auch bestätigt. Und das Sozialamt hätte ihr sogar verboten (?), auf die Forderung zu zahlen. Sie bräuchte also gar nicht zahlen. Und mit dem Vergleich wäre sie jetzt auch nicht mehr einverstanden.
Was habe ich ihr wohl geantwortet?
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Guten Abend Herr Kollege…
MCNeubert lawblog / “ich rufe an in der Sache ****. Bis jetzt sind wir mit unseren Schriftsätzen, in denen ich von Ihnen nur pauschales Bestreiten höre, ja nicht weiter gekommen. Gibt es denn ein konkretes Vergleichsangebot von Ihrer Mandantin?” “Ne…
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