Das Gezerre um die Vollmacht

Anruf von der Bußgeldstelle:

Sie haben Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Ja. Da brauchen wir aber noch die Vollmacht. Nein, brauchen Sie nicht. Doch! Wo steht das? Das ist so vorgeschrieben! Das geben Sie mir doch mal schriftlich, dann klären wir das auf dem Beschwerde-wege. Ich gebe Ihnen meinen Abteilungsleiter, der kann Ihnen das genauer erklären.

Abteilungsleiter: Wenn Sie Akteneinsicht beantragen, müssen Sie die Vollmacht vorlegen. Wo steht das? Im Ordnungswidrigkeitengesetz! Ach, und wo da? Mehr brauche ich Ihnen dazu nicht zu sagen. Also ich teile es Ihnen schriftlich mit. Na also!

Bin ja mal gespannt, was der brave Abteilungsleiter sich da einfallen lässt - zumal wenn er vorher dem auf unserem Akteneinsichtsgesuch schon vorsorglich ange-brachten Hinweis auf www.ra-melchior.de/vollmacht.html folgt.

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Erschienen 4. Mai 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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