Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen!

Nach deutschem Urheberrecht sind Gesetze und Gerichtsentscheidungen in Deutschland „gemeinfrei“, d.h. jeder darf sie kostenlos kopieren und veröffentlichen. Denn die Urheber der Urteile – die Richter – werden für ihre Arbeit von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. In der Praxis wird der Zugang zu Judikaten über das Internet in Deutschland allerdings erheblich erschwert: Bund und Länder haben mit Datenbankbetreibern – allen voran der Juris GmbH – exklusive „Lieferverträge“ geschlossen. Hierüber hat jüngst der SPIEGEL ausführlich und gut recherchiert berichtet (Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile). http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,755813,00.html Wer sich weiter informieren will, dem sei der Beitrag im Blog De Legibus „Juris im Spiegel des SPIEGEL“ mit zahlreichen weiterführenden Links empfohlen. http://blog.delegibus.com/2011/04/12/juris-im-spiegel-des-spiegel-2/ Weiter: Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen! « Sozialberatung Kiel http://sozialbera…

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Themen: Netzwelt , Jura , Der Spiegel , Bund , Bedankt , Geschaft

Erschienen 18. September 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile

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