Das Gericht denkt - wirtschaftlich
am 29.02.2008 von RA J. Melchior, Wismar
Wo wir gerade bei wirtschaftlichen Überlegungen waren:
Der Kollege Uwe Groß verwies anderenorts auf einen wirklich sehens- und lesenswerten Hinweis des Amtsgerichts Bochum, veröffentlicht bei Burhoff, wo es u.a. heißt:
Die Vielzahl vorgelegter Erinnerungen in derartigen Verfahren gibt Anlass, auf folgendes hinzuweisen. Kann der Rechtspfleger oder der Festsetzungsbeamte nach kurzer Prüfung feststellen, dass der Verteidiger bei der Anfertigung der notwendigen Kopien eine Auswahl getroffen hat und nicht kritiklos die gesamte Akte hat fotokopieren lassen, hat der Rechtspfleger oder der Festsetzungsbeamte keinen Anlass, gerade bei umfangreichen Akten mit mehreren 100 Blatt akribisch jedes einzelne Blatt daraufhin zu „überprüfen ob die Kopie gerade dieses Blattes für die Verteidigung notwendig war. In diesen Fällen ist eine weitere stichprobenartige Prüfung völlig ausreichend, bei welcher grundsätzlich die Entscheidung des Verteidigers über die Notwendigkeit der Kopie zur Verteidigung hinzunehmen ist, wenn nicht einer der oben beschriebenen Missbrauchsfälle vorliegt. Andernfalls müsste der Rechtspfleger bei umfangreichen Akten nämlich regelmäßig mehrere Stunden teurer und an anderer Stelle fehlender Arbeitszeit zu einer solchen Prüfung aufwenden, die in krassem Missverhältnis zu dem nur wenige Euro ausmachenden Betrag steht, der möglicherweise berechtigterweise abzusetzen ist. Hinzukommt, dass Verteidiger derartige Absetzungen von Kopiekosten regelmäßig und aus ihrer Sicht zu Recht nicht hinnehmen. In diesen …
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