Das fürstliche Ruhegehalt der Bundesrichter
Dominique Strebel's Blog | 8. Dezember 2011 — Hat ein Bundesrichter auch nur einen Tag gearbeitet, erhält er ein Ruhegehalt von rund 100’000 Franken bis ans Lebensende. Hält…
Hat ein Bundesrichter auch nur einen Tag gearbeitet, erhält er ein Ruhegehalt von rund 100’000 Franken bis ans Lebensende. Hält er 15 Jahre durch, bezieht er derzeit maximal 176’000 Franken.
Bundesräte, Bundeskanzlerin und Bundesrichter müssen nicht um ihre Renten zittern: Sie können ihre Pensionskassenguthaben aus vorgängigen Tätigkeiten bei der Wahl auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, zahlen auch während ihrer Amtsdauer keinen Rappen in die marode Pensionskasse des Bundes ein, erhalten dann aber ein fürstliches Ruhegehalt. Nach vier Amtsjahren beziehen die Bundesräte eine Monatsrente von 18’333 Franken, 220’00 Franken pro Jahr. Die Bundesrichter habens noch besser: Sie erhalten ein jährliches Ruhegehalt von 100’000 Franken, wenn sie auch nur einen einzigen Tag als höchste Schweizer Richter gearbeitet haben. Halten Sie 15 Jahre durch, sind es 176’000 Franken.
Begründet wird dieses Privileg vom Bundesrat jeweils damit, dass sie „ihr Amt aus staatspolitischen Überlegungen in absoluter Unabhängigkeit von finanziellen und vorsorgerechtlichen Erwägungen antreten, ausüben und aufgeben können“. Das sei ein alter Zopf, kritisiert nun der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Bundesrichter verlören nicht ihre Unabhängigkeit, wenn sie in eine Pensionskasse einzuzahlen hätten. „Bundesrichter entscheiden ja oft Fragen, die auch sie selbst betreffen könnten – sei es im Strassenverkehrsrecht, im Steuerrecht oder eben bei Pensionskassenregelungen.“ Schefer hält hingegen das Ruhegehalt für Bundesräte für gerechtfertigt, weil diese ja den Mindestzins festzulegen hätten.
Bereits vier Vorstösse von linken bis rechten Parlamentariern versuchten die Ruhegehälter der Magistratspersonen abzuschaffen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Dezember 2011 auf http://dominiquestrebel.wordpress.com.
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