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Das Finanzamt, die Arbeitsagentur und die Nebeneinkünfte

am 31.10.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Das Finanzamt darf nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren.
Das Steuergeheimnis verpflichtet das Finanzamt grundsätzlich, niemandem zu offenbaren, was es bei der Besteuerung des Bürgers erfährt, sei es durch dessen Steuererklärung, sei es zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch gegenüber anderen Behörden. Allerdings ist dem Finanzamt unter anderem die Weitergabe von im Besteuerungsverfahren erlangten Informationen an die Arbeitsagenturen gestattet, wenn diese sie benötigen, um prüfen und entscheiden zu können, ob von jemandem Arbeitslosengeld zurückgefordert werden muss, weil er es zu Unrecht bezogen hat (§ 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bb) der Abgabenordnung).
Der Bundesfinanzhof hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden, dass eine solche Weitergabe von Informationen über Einkünfte eines Bürgers an eine Arbeitsagentur, von der er Arbeitslosengeld erhalten hat, auch dann zulässig ist, wenn aus den dem Finanzamt vorliegenden Informationen nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, dass der Betreffende Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten hat. Erforderlich sei nur, dass die weitergegebenen Informationen überhaupt nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches III für die Entscheidung der Arbeitsagentur über eine etwaige Rückforderung von Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das Finanzamt müsse vor der Weitergabe solcher Informationen hingegen nicht etwa selbst prüfen, ob der Steuerpflichtige tatsächlich zu Unrecht Arbeitslosengeld erhalten hat.
Der Entscheidung liegt der Fall eines Steuerpflichtigen zugrunde, der in drei Jahren jeweils mehrere Tausend Euro Arbeitslosengeld erhalten, in diesen Jahren aber zugleich auch erhebliche Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus einem Gewerbebetrieb hatte. Das Finanzamt, das dies in einer Außenprüfung bei dem …

Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren

Die herrschende Meinung / Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Weitergabe von Informationen über Einkünfte eines Bürgers an eine Arbeitsagentur, von der er Arbeitslosengeld erhalten hat, auch dann zulässig ist, wenn aus den dem Finanzamt vorliegenden Infor…

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RA Udo Meisen

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