Das Finanzamt und die Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens geäußert, welches an eine Insolvenzverwalterin gerichtet ist und auch dazu dienen soll, deren etwaige Haftung für Steuerschulden einer insolventen Gesellschaft zu prüfen.

Im Streitfall hatte die Antragstellerin im Jahr 2007 veranlasst, dass Abbuchungen von Lohn- und Umsatzsteuern, die das Finanzamt vom Konto einer insolventen GmbH vorgenommen hatte, rückgängig gemacht wurden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Insolvenzgericht der GmbH kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Allerdings konnte die Gesellschaft nur mit Zustimmung der damals zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellten Antragstellerin über ihr Vermögen verfügen. Das Finanzamt hatte die Antragstellerin im Juni 2011 aufgefordert, verschiedenste Auskünfte hierzu zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Es wollte so auch prüfen, ob die Antragstellerin für die Steuerausfälle in Haftung genommen werden kann, die infolge der von ihr als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin veranlassten Rückbuchungen entstanden sind.

Hiergegen wandte sich die Antragstellerin und bekam nun im summarischen Aussetzungsverfahren Recht. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Antragstellerin die erbetenen Auskünfte zunächst – d.h. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache selbst – nicht erteilen muss, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ersuchens bestünden. Dies gelte auch, soweit das Ersuchen dazu diene, die Voraussetzungen einer Haftung der Antragstellerin zu klären. Denn es sei zweifelhaft, ob eine solche Haftung in Betracht komme. Die Antragstellerin sei in ihrer Eigenschaft als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin weder gesetzlicher Vertreter der GmbH noch Vermögensverwalterin im Sinne des § 34 AO gewesen. Ob sie als „schwache“ vorläufige Insolvenzverwalterin Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 AO – und damit Haftungsschuldnerin – sein könne, sei zumindest frag…

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Themen: Insolvenzverwalter , Konto , Finanzamt , Zeitpunkt , Auskunftspflicht
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 30. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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