FG Münster: Insolvenzverwalter vorläufig nicht auskunftspflichtig
STEUERRECHT | 29. November 2011 — FG Münster Beschluss vom 07.11.2011 – 11 V 2705/11 AO Pressemeldung des Gerichts: “Der 11. Senat des Finanzgerichts Münst…
Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens geäußert, welches an eine Insolvenzverwalterin gerichtet ist und auch dazu dienen soll, deren etwaige Haftung für Steuerschulden einer insolventen Gesellschaft zu prüfen.
Im Streitfall hatte die Antragstellerin im Jahr 2007 veranlasst, dass Abbuchungen von Lohn- und Umsatzsteuern, die das Finanzamt vom Konto einer insolventen GmbH vorgenommen hatte, rückgängig gemacht wurden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Insolvenzgericht der GmbH kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Allerdings konnte die Gesellschaft nur mit Zustimmung der damals zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellten Antragstellerin über ihr Vermögen verfügen. Das Finanzamt hatte die Antragstellerin im Juni 2011 aufgefordert, verschiedenste Auskünfte hierzu zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Es wollte so auch prüfen, ob die Antragstellerin für die Steuerausfälle in Haftung genommen werden kann, die infolge der von ihr als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin veranlassten Rückbuchungen entstanden sind.
Hiergegen wandte sich die Antragstellerin und bekam nun im summarischen Aussetzungsverfahren Recht. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Antragstellerin die erbetenen Auskünfte zunächst – d.h. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache selbst – nicht erteilen muss, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ersuchens bestünden. Dies gelte auch, soweit das Ersuchen dazu diene, die Voraussetzungen einer Haftung der Antragstellerin zu klären. Denn es sei zweifelhaft, ob eine solche Haftung in Betracht komme. Die Antragstellerin sei in ihrer Eigenschaft als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin weder gesetzlicher Vertreter der GmbH noch Vermögensverwalterin im Sinne des § 34 AO gewesen. Ob sie als „schwache“ vorläufige Insolvenzverwalterin Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 AO – und damit Haftungsschuldnerin – sein könne, sei zumindest frag…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
STEUERRECHT | 29. November 2011 — FG Münster Beschluss vom 07.11.2011 – 11 V 2705/11 AO Pressemeldung des Gerichts: “Der 11. Senat des Finanzgerichts Münst…
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Depesche quinta essentia | 17. März 2012 — Selten, aber wahr: das Finanzgericht Münster („FG“) verpflichtet mit Beschluss vom 23. Februar 2012 (5 V 4511/11 U) Finanzamt …
Rechtslupe | 10. September 2010 — Der Widerruf des Steuereinzugs durch Lastschriftverfahren rechtfertigt keine steuerliche Haftungsinanspruchnahme eines vorläufi…
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 12. März 2007 — Manchmal kann die Verwendung von Textbausteinen einen den Fall versauen. So wie den Kollegen, die mit einer “namens und im Auft…
Jurabilis | 23. April 2006 — Für manchen Examensstudenten sicherlich ein schöner Traum: Die Klage ist beim Verwaltungsgericht anhängig und deshalb zulässig…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Oktober 2009 — OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 W 141/09 §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 UWG Das OLG Brandenburg hat entschieden…
CLLB - Rechtsanwälte | 23. November 2005 — Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel dürfte für den Deutschen Vermögensfonds weitreichende Konsequenze…
markenrecht24.de | 24. November 2011 — Auszug aus einer – anonymisierten – Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urt. v. 21.07.2011, Az. 81 O 45/11 – X/X): “Die A…
Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Dezember 2005 — Wenn über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so kann der Insolvenzverwalter von der Finanzverwaltung…