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Das Feindstrafrecht

am 05.03.2005 von http://www.kulioo.de

Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther Jakobs.

Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht geübt werden, der Feind sei ausgenommen.
Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum.
Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es offline in der SZ oder gegen € hier.
Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat - aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss, unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten.

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