Das Europaparlament ist gar kein richtiges Parlament

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (Urteil vom 09.11.2011, Az.: 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10) entschieden, dass die 5-Prozent-Hürde bei den Europawahlen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, undhat die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt.

Die Begründung die das Gericht liefert ist diskussionsbedürftig.

Das BVerfG weist zunächst darauf hin, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen führt, wodurch der Anspruch der politischen Parteien auf Chancengleichheit beeinträchtigt wird. Diese grundsätzliche Überlegung trifft allerdings auf alle Wahlen zu.

Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht des Gerichts eine Fünf-Prozent-Hürde nicht per se unzulässig, aber sie bedarf stets eines besonderen, sachlich legitimierten, „zwingenden“ Grundes. Und einen solchen Grund sieht das Gericht zwar für die Bundestagswahlen, nicht aber für die Europawahlen.

Denn, so das Gericht sinngemäß, das EU-Parlament ist gar kein richtiges Parlament, weil es nicht dieselbe Funktion erfüllt wie der Bundestag und auch nicht über vergleichbare Kompetenzen verfügt . Wörtlich liest sich das dann so:

Eine – bei der Wahl zum Deutschen Bundestag – vergleichbare Interessenlage besteht auf europäischer Ebene nach den europäischen Verträgen nicht. Das Europäische Parlament wählt keine Unionsregierung, die auf seine fortlaufende Unterstützung angewiesen wäre. Ebenso wenig ist die Gesetzgebung der Union von einer gleichbleibenden Mehrheit im Europäischen Parlament abhängig, die von einer stabilen Koalition bestimmter Fraktionen gebildet würde und der eine Opposition gegenüberstünde. Zudem ist die unionale Gesetzgebung nach dem Primärrecht so konzipiert, dass sie nicht von bestimmten Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament abhängig ist.

Diese Betrachtung ist sicherlich nicht falsch, denn sie beschreibt letztlich nur, das auf EU-Ebene nach wie vor vorhandene strukturelle Demokratiedefizit.

Dennoch halte ich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung für problematisch. Denn sie trägt der erheblich gewachsenen Bedeutung des Europaparlaments in den letzten Jahrzehnten nicht Rechnung. Ein beträchtlicher Teil gerade auch der gesetzgeberischen Grundentscheidungen wird nicht mehr in Berlin sondern in Brüssel getroffen. Das EU-Parlament ist zwar von einem originären Gesetzgeber noch weit entfernt, aber es hat durch die Verträge von Maastricht und Lissabonn eine deutliche Aufwertung erfahren. Das Europäische Parlament ist mittlerweile an mehr grundlegenden gesetzgeberischen Entscheidungen unmittelbar beteiligt als der Bundestag und hat in vielen Bereichen zumindest die Möglichkeit die Rechtsetzungsvorschläge der Kommission zu verhindern.

Die Bedeutung des Europaparlaments…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Europa , Bundesverfassungsgericht , Bverfg , EU Parlament , Opposition , Europawahlen , Europaparlament , Eu-recht , Fünf-prozent-hürde

Erschienen 10. November 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BVerfG hebt 5%-Klausel für EU-Parlament auf – keine Folgen für den Bundestag!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. November 2011 — Das BVerfG (2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10) hat heute entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) …

BVerfG hebt 5%-Klausel für EU-Parlament auf – keine Folgen für den Bundestag!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. November 2011 — Das BVerfG (2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10) hat heute entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) …

Abschied von der 5%-Klausel

Rechtslupe | 9. November 2011 — Bei der Bundestagswahl und den meisten Landtagswahlen ist sie uns seit Jahrzehnten wohlbekannt: die 5%-Prozenzt-Klausel. Sie be…

BVerfG zu Fünfprozentklausel für Europawahl

Juraexamen.info | 9. November 2011 — Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil (vom 9.11.2011 – Az. 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10) entschieden…

Keine Fünfprozentklausel bei Europawahlen

LawBlog | 9. November 2011 — Eine Fünfprozentklausel bei Europawahlen ist in Deutschland rechtswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht für die Europaw…

Europaparlament und Fünf-Prozent-Hürde

Verfassungsblog | 11. November 2009 — // Auch bei den Europawahlen gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. Warum eigentlich? Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantwor…

EU-Mahnverfahren

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …

Untersuchungsausschuss muss fortgesetzt werden

staatsrecht.info | 15. Juni 2005 — Wie das BVerfG mitteilt, hat der 2. Senat des Gerichtes den Bundestag im Eilvefahren dazu verpflichtet, die Beratungen des Vi…

2 BvC 7/11 vom 03.06.2011

BVerfG | 3. Juni 2011 — Die Beschwerdeführerin hat die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag mit der Begründung angefochten, aus Gründen der Wah…

BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn

Internet-Law | 30. Juni 2009 — Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, …

Das Bundesverfassungsgericht
Verfassungsblog › 5%-Hürde: Kein Grund zur Freude (außer für die CSU vielleicht)