Das EU-Sicherheitsprogramm (Stockholmer Programm)

Im Text des von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2009 verabschiedeten Sicherheitsprogramms ist für die nächsten fünf Jahre geplant:

zu „untersuchen, ob und wie die Behörden eines Mitgliedstaats rasch Informationen von privaten oder öffentlichen Einrichtungen eines anderen Mitgliedstaats erhalten können, ohne auf Zwangsmaßnahmen oder die Justizbehörden des anderen Staates zurückzugreifen“. Kommentar: In der Sache ist hier ein grenzüberschreitender Datenzugriff ohne richterliche Anordnung, wie sie bisher etwa zur Beschlagnahmen von Daten erforderlich ist, geplant. „Unter Berücksichtigung der Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament über die Einrichtung eines europäischen Fluggastdatensatzsystems fordert der Europäische Rat die Kommission auf, eine auf eine Folgenabschätzung gestützte EU-Maßnahme in Bezug auf Fluggastdatensätze für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und Straftaten der Schwerkriminalität vorzuschlagen, mit der ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet wird.“ Kommentar: Geplant ist die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung, wer wann wohin geflogen ist – bezüglich vollkommen unschuldiger Bürger. Nach dem erst später ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung steht fest, dass dieses Vorhaben nicht grundrechtskonform ist. Analysen der Geldwäsche-Meldestellen könnten „in eine – beispielsweise bei Europol angesiedelte – Datenbank für verdächtige Transaktionen einfließen“ Gefordert werden „Informationsquellen zur Feststellung verdächtiger Bargeldbewegungen“ Weitere Überwachung der Grenzen mittels Satelliten, Überwachungskameras in Flugzeugen und Drohnen (Eurosur) „Der Europäische Rat ist der Auffassung, dass ein elektronisches System zur Aufzeichnung der Einreise in die Mitgliedstaaten und Ausreise aus den Mitgliedstaaten die bestehenden Systeme ergänzen könnte, damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Daten wirksam unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften auszutauschen.“ Der Rat ersucht die Kommission, „eine Studie über die Durchführbarkeit und den Nutzen der Entwicklung eines europäischen Genehmigungssystems für Reisen zu erstellen und gegebenenfalls die erforderlichen Vorschläge vorzulegen“. Kommentar: Ähnlich der USA soll eine Reise in die EU danach eine vorherige Anmeldung voraus setzen. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, „die Frage automatisierter Grenzkontrollen und andere Aspekte im Hinblick darauf, das Grenzmanagement effizienter zu gestalten, weiter zu prüfen“. Die Kommission soll eine Studie über die „Ausstellung von Kurzaufenthaltsvisa“ (Touristen und Geschäftsleute) erstellen, in der untersucht werden könnte, „inwiefern eine Einschätzung des individuellen Risikos“ einfließen soll. Kommentar: Es handelt sich um die US-amerikanische Praxis, aus unbestimmten Datenbanken und Datenbeständen einen „Ris… » Vollständiger Artikel
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Themen: Juristisches , Metaowl-watchblog , Frühwarnsystem

Erschienen 18. April 2010 auf http://www.daten-speicherung.de.

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