Das erste Semester – Teil 3: Auslegung als Handwerkszeug des Juristen
Juraexamen.info | 10. April 2012 — Rechtzeitig zum Semesterstart wollen wir von Juraexamen.info uns auch an Frischlinge, also die Erstsemester richten und ein p…
Häufig blicke ich bei der Frage nach den Auslegungsmethoden in ratlose Gesichter, was mich verwundert, weil die Auslegung von Normen doch gerade der zentrale Bestandteil der Juristerei ist. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwischen der grammatischen, systematischen, teleologischen und historischen Auslegung.
Im Rahmen der grammatischen Auslegung wird ermittelt, welchen Wortsinn die Regelung hat. Auch wenn der Gesetzgeber sich regelmäßig – schon der Rechtssicherheit wegen – am allgemeinen Sprachgebrauch orientieren wird, ist der Wortsinn einer Norm in den seltensten Fällen eindeutig. Er stellt daher nur einen Bereich dar, innerhalb dessen mehrere Deutungen möglich sind. Daraus ergibt sich, dass der Wortlaut zumindest im Strafrecht die äußerste Grenze der möglichen Auslegung darstellt. Welche unter verschiedenen möglichen Auslegungen vorzugswürdig ist, ergibt sich im Zusammenspiel mit den übrigen Auslegungsmethoden.
Bei der systematischen Auslegung betrachtet man die Norm im Zusammenhang aller Rechtsnormen, versteht die auszulegende Norm also als Teil eines einheitlichen Regelungssystems und bevorzugt deshalb eine Auslegung, die sich in dieses System einfügt.
Neben diesen Kriterien sind bei der Auslegung Sinn und Zweck (= Telos) der Norm zu beachten. Diese ergeben sich oftmals aus einer Analyse der Interessenlage, d.h. im Strafrecht des geschützten Rechtsguts. Anhaltspunkte für das geschützte Rechtsgut können sich etwa aus dem systematischen Zusammenhang und häufig auch aus der Überschrift des Abschnitts ergeben. Hier sollte man sich verdeutlichen, welche Interessen sich gegenüberstehen und wie diese vom Gesetzgeber bewertet werden.
Bei der historischen Auslegung sind schließli…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Oktober 2011 auf http://wissmit.com.
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