Sex, Drugs and…
Rechtseinblicke | 5. Juni 2008 — So, mein Einführungslehrgang für die StA ist vorbei. Ich muss sagen, es ist schon eine Menge Kram, der da auf mich eingeprallt …
Mich hat es diese Woche also das erste mal getroffen: ich musste Sitzungsvertretung machen. Der weiße Langbinder saß perfekt, die Robe eher weniger. Aber das gehört wohl dazu, dass man in einer von den Vorgängern schweißgetränkten und ausgebeulten Trevirarobe das erste mal so richtig im Gerichtssaal agieren darf. Eigentlich habe ich nicht wirklich ein Problem mit Öffentlichkeit, bzw. mich in eben dieser zu präsentieren. Trotzdem hat mich dann zwei Tage vor dem Termin auch die Nervosität ganz schön gepackt. Aber auch das gehört dazu. Und natürlich fällt mein Urteil danach auch weitaus milder aus als ich vorher gedacht habe. Eigentlich ist alles halb so wild und wirklich für jeden zu schaffen. Als Staatsanwalt gibt es relativ wenig Sachen, die man wirklich machen MUSS. Mit diesem Gedanken lässt sich die Sitzungsvertretung schon ganz gut über die Bühne bringen. Er fragt in der Regel die Zeugen/den Angeklagten auch schon ganz gut, sodass eigentlich relativ wenig bleibt, was man selbst fragen könnte. Auch das sollte man m.E. nutzen und gerade beim ersten Mal darf man sich mit den Fragen auch bedeckt halten. Es wird einem jedenfalls nicht übel genommen. Im Gegenteil, großspuriges Auftreten mit “so richtig fiesen Fragen”, wird wohl eher nicht honoriert.
Dann kommt aber irgendwann das Plädoyer, wovor ja wirklich einige Kollegen mächtig Angst haben. Aber auch hier gilt das gute alte Swingerclub-Motto “Alles kann, (fast) nichts muss.” Mann muss nicht zwingend den feststehenden Lebenssachverhalt vortragen, mann darf auch ruhig mal etwas aus rechtlichen Gründen rauskicken, was noch in der Anklageschrift stand. Und wenn es einfach nichts gibt, was zu Gunsten des Angeklagten spricht, dann sagt man dazu einfach nichts. Wenn einem keine tollen rechtlichen Würdigungen einfallen, darf man das auch schon mal getrost weglassen. Wichtig ist halt, dass man am Ende einen Antrag stellt, den man vorher in irgendeiner nachvollziehbaren Weise begründet hat. Das “Muster” des Plädoyers soll einem dabei helfen, wenn man vor Nervosität aber einen mehr oder weniger nebensächlichen Punkt vergessen hat, abzuhaken… man kriegt ganz sicherlich nicht den Kopf abgeschlagen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch mal ein Plädoyer eines Amtsanwalt wiedergeben, was ich neulich gehört habe: “Der Anklagevorwurf hat sich in der heutigen Beweisaufnahme bestätigt. Bezüglich der Vorwürf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Juli 2008 auf http://www.rechtseinblicke.de.
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