Das erste Mal

irgendwann ist immer das erste Mal. Und so war es auch gestern. Irgendwie ein ungewohntes Gefühl. Zurückgetreten bin ich schon, Schadensersatz habe ich auch schon verlangt - aber gestern war die Minderung dran.

Hundertachtzehneurozweiundzwanzig will die Gläubigerin von meinem Verein, der bei ihr für eine Veranstaltung einen ISDN-Anschluß ohne Telefon bestellt hat. Der Anschluß war auch da, funktionierte aber nicht. Jedenfalls nicht gleich. “Und deshalb erkläre ich (…) hiermit, daß wir von unseren gesetzlichen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen und den Rechnungsbetrag gem. §§ 631, 634 Nr. 3, 638 I BGB um 40 % mindern.”

Es ist ganz leicht!

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Themen: Isdn

Erschienen 1. April 2006 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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