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D.A.S. - erst unverschämt, dann kleinlaut

am 16.01.2007 von http://www.ra-blog.de

Ich hatte mir erlaubt, die D.A.S. Rechtschutzversicherung darauf hinzuweisen, dass sie bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG falsch gerechnet hat. Nur ein Rechenfehler. Darauf erhielt ich folgendes Schreiben:
Hinsichtlich des vermeintlich noch offen stehenden Betrages verweisen wir auf Ihre Kostenrechnung vom xx.xx.2006 und Ihr Schreiben vom xx.xx.2006, in welchen Sie die Auffassung vertraten, dass der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr im vorliegenden Fall angemessen sei.
Soweit richtig. Die D.A.S. war anfangs noch der Meinung, dass eine 1,0 Geschäftsgebühr angemessen sei. Ich hatte darauf den Ansatz einer 1,3 Gebühr begründet. Die D.A.S. war einverstanden und gut. Dann machte die D.A.S. einen Rechenfehler. Und nur auf den hatte ich nun hingewiesen. Weiter schrieb man:
Bitte schildern Sie uns unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG den Umfang und die besondere Schwierigkeit Ihrer Tätigkeit, insbesondere im Zeitraum vom 30.06.2006 - 24.07.2006 in dem Sie Ihre eigene Einschätzung offensichtlich korrigiert haben.
Nein, hatte ich nicht. Ich hatte ja nur auf einen Rechenfehler hingewiesen. Nochmal: Die D.A.S. hatte mir zu wenig gezahlt, aber nicht, weil sie mit irgendeiner Begründung etwas gekürzt hätte, sondern, weil sie sich verrechnet hat. Da der Hinweis bei der D.A.S. aber offensichtlich nicht verstanden wurde, schrieb ich folgendes zurück:
(…) Ihre Argumentation kann ich leider nicht nachvollziehen. Bitte erläutern Sie, wie Sie den von Ihnen angerechneten Betrag für die vorgerichtliche Tätigkeit errechnet haben.
Dann hat wohl jemand dort noch mal die Rechenmaschine angeschmissen und ich erhielt folgende Mitteilung:
(…) Bei der vorherigen Abrechnung haben wir versehentlich die 6,5 (sic!) Geschäftsgebühr aus dem außergerichtlichen höheren Streitwert in Abzug gebracht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Endlich.
Aber so eine 6,5 Geschäftsgebühr hätte ich nun schon gerne. Die sprengt den Rahmen des RVG deutlich und bedeutet das fünffache der üblichen Bezahlung. Da ist der D.A.S. aber natürlich nur wieder das Komma verrutscht.

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