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Das Ergebnis zählt, wen kümmern die Gründe

am 14.09.2006 von walfischbucht

dachten sich wohl auch die Richter der 28. Kammer des LG Köln und begründeten eine Entscheidung (AZ: 28 O 178/06), mit der ein verärgerter Aktionär, der geschäftinterne E-Mails einer AG auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte zur Unterlassung verpflichtet wurde wesentlich damit, dass eine e-mail
vergleichbar (sei) mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden eben­falls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Gut zu …

Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails

LBR-Blog / Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor all…

LG Köln: Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails

LBR-Blog / Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor all…

LG Köln: Veröffentlichung von eMails auf Website

advobLAWg / Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem…

Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Handakte WebLAWg / Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte, E-Mail ist mit einem vers…

Dürfen E-Mails veröffentlicht werden?

LawBlog / Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart beantwortet die Frage, wann E-Mails veröffentlicht werden dürfen: Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftl…

Veröffentlichung von Emails in Blogs…

Handakte WebLAWg / “Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das LG Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem d…

E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz

Law-Blog / Der Umfang der Kommunikation per E-Mail im Alltag nimmt stetig zu. Die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die E-Mail-Korrespondenz seiner Mitarbeiter kontrollieren darf, gewinnt damit immer mehr an Bedeutung. Hinsichtlich der Überwachun…

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RA Arne Buck

Meldungen, Fundstücke und Anmerkungen zu Recht, Gesellschaft und für merkwürdig Gehaltenem von der Wismarbucht, aus Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus, zusammengestellt von RA Buck aus Wismar

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