Das Ende der Störerhaftung in Filesharing-Fällen?

In einem nunmehr veröffentlichten Urteil des Landgericht Frankfurt (AZ: 2-6 S 19/09) vom 18. August 2010 hat das Gericht festgestellt, dass Hotels und andere Access-Provider nicht für Rechtsverletzungen der Nutzer haften müssen, wenn das bereitgestellte WLAN verschlüsselt ist und die Nutzer des WLAN Anschlusses über die gesetzlichen Vorschriften informiert wurden.

Zuletzt hatte die Rechtsprechung oftmals entschieden, dass ein Betreiber eines WLAN Anschlusses für die über diesen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen nach den Regelungen über die Störerhaftung haften müsse.

Dem steht nun die vorliegende Entscheidung des Landgericht Frankfurt entgegen. Weder der Hotelbetreiber, noch seine Angestellten hatten urheberrechtlich geschützte Werke des Rechteinhabers auf einem der Computer des Hotels zum Abruf durch die Nutzer über eine Internettauschbörse (Filesharing) bereitgestellt. Aus diesem Grunde habe weder der Hotelbetreiber noch seine Angestellten das Werk öffentlich zugänglich gemacht und auch keine derartige Urheberrechtsverletzung unterstützt.

Auch komme nach Ansicht des Gericht eine Inanspruchnahme des Hotelbetreibers nach den Grundsätzen der Störerhaftung nicht in Betracht. Das von ihm eingerichtete WLAN sei verschlüsselt gewesen, so dass Unbefugte keinen Zugang zum Internet über dessen Anschluss hatten. Darüber hinaus habe er seine Hotelgäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Das Landgericht Frankfurt stellte fest, dass eine darüber hinausgehende Prüfungspflicht des Hotelbetreibers vor einer ersten Rechtsverletzung nicht bestehe.

Aus diesem Grunde sei die ausgesprochene Abmahnung wegen einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung unbegründet und stelle einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dieser Eingriff sei auch schuldhaft erfolgt, weil der abmahnende Rechteinhaber die Abmahnung ohne eine Prüfung der Sach- und Rechtslage aussprach, so dass dem Hotelbetreiber die ihm angefallenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen seien.

Das Urteil des Landgericht Frankfurt hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für ande…

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Themen: Störerhaftung , Abmahnung , Filesharing , Wlan , Landgericht Frankfurt , Zugang Zum Internet , Access Provider , Hotels , File-sharing , Access-provider , Restaurant , Cafe , 2-6 S 19/09 , Hotelbetreiber , Urheberrechtliches Geschütztes Werk , Verschlüsseltes Wlan

Erschienen 18. Februar 2011 auf http://www.wkblog.de.

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