Das Ende des Haftungsprivilegs?
am 05.12.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg
Der Heise-Verlag ist nach eigener Darstellung vom Landgericht Hamburg (Az. 324 O 721/05) verurteilt worden, Nutzerkommentare mir rechtwidrigem Inhalt zukünftig nicht mehr zu veröffentlichen. Da Heise sich außerstande sieht, seine täglich mehreren hundert Forenkommentare vor Freischaltung Korrektur zu lesen, könnte das das faktische Ende eines der beliebtesten Foren in Deutschland bedeuten. Die Entscheidung verkennt meiner Meinung nach deutlich den Willen des Gesetzgebers im Hinblick auf § 8 TDG. Sollte diese Rechtsprechung sich durchsetzen, dürfte die ohnehin vorhandene Fluchttendenz deutscher Internetdienstleister in das Ausland sich weiter verstärken.
§ 8 Teledienstgesetz
Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten …
LG Hamburg: Heise haftet wegen Sabotageaufrufe im Web-Forum
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl. v. 20.09.2005 - Az.: 324 O 721/05 - PDF via Gulli.com) hat gegen den bekannten Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen.Antragstellerin ist die in Internet-Kreisen nicht unbekannte Universal Boards GmbH + Co. KG. Im …
Die Widrigkeiten bei der Haftung für fremde Inhalte
RA Kadelke / Früher war die Welt noch einfach. Da haftete man etwa als Content-Provider für fremde Inhalte nur dann, wenn man Kenntnis von ihnen hatte. Dann kam der BGH und las das Teledienstegesetz mal genauer. Zwar stand da drin, daß Diensteanbie…
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetprovidern
blog ::: medienrecht-informationen / Die zu Beginn der Erschließung des weltweiten Datennetzes geäußerte Hoffnung, das Internet könne rechtsfrei den Selbstreinigungskräften der Teilnehmer überlassen werden, ist nicht in Erfüllung gegangen. Wer gegen da…
Hanseatisches OLG: marions-kochbuch.de ./. chefkoch.de - Zur Haftung eines Themenportalbetreibers für durch Dritte - eigenverantwortlich - eingestellte Inhalte und Bilder, die den redaktionellen Kerngehalt des gesamten Angebots ausmachen. Zur Fra
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Themenportals (hier: chefkoch.de) im Internet, innerhalb dessen eine Vielzahl informativer und kommerzieller Angebote enthalten sind und das auch als kommerzielle Werbeplattform angeboten und genutzt wird, macht sich die von…
LG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Accessproviders - Der Accessprovider haftet grundsätzlich nicht als Störer für Rechtsverletzungen der Betreiber von (irgendwelchen) Internetseiten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Accessprovider ist nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass dieser nach dem Telemediengesetz (TMG) nur eingeschränkt haftet. Denn § 8 TMG findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwen…
Rechtswidrige Inhalte in Internet-Communitys und Internet-Foren: TDG und Störerhaftung
domainundrecht.de / JurPC: Thomas Gramespacher Mit Urteil vom 11. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof, dass das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG - welches den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert, von…
Auskunftspflicht eines Access-Providers
domainundrecht.de / JurPC: Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.04.2005, 5 U 156/04: Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden ge…
