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Das EBV und ich

am 21.09.2007 von http://iusblog.net

Für Insider: Pfui Spinne! Das Thema EBV finde ich heute auch nicht weniger eklig als zu Studienzeiten. Wann in den berühmten Grenzfällen eine Vindikationslage vorliegt und wann nicht, und welche Konsequenzen eine solche Vindikationslage dann hat, erschließt sich mir nicht wirklich immer auf Anhieb. Im Palandt sind auch nicht alle Fälle einleuchtend erklärt. Wo steht denn da, dass bei der Zusendung unbestellter Ware die Haftung analog § 300 BGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt wird? Soll ich mir das etwas merken? Ich bin doch kein Student! Ich habe auch noch andere Sorgen, als alles, was nicht ausdrücklich im Gesetz steht, auswendig zu lernen!
Darum plädiere ich hiermit dafür, dass wir in den Examensklausuren auf Großkommentare zurückgreifen dürfen. Klar, wird ein bisschen eng auf dem Tisch, wenn man sich da einen Staudinger aufbaut. Aber ich befürworte ja eh den Einsatz von Computern, und die könnten dann ja einfach mit Juris und Beck online verbunden sein. Den Schwierigkeitsgrad der Klausuren könnte man diesen Verhältnissen dann meinetwegen anpassen. Ich bin ja gar nicht so. Aber auf Auswendiglernen habe ich wirklich gar keine Lust mehr!

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