Das Dienstverhältnis des Insolvenzschuldners

Erfüllt der Insolvenzverwalter ein Dienstverhältnis des Schuldners weiter, so kann gegen die Entgeltforderung der Masse nicht mit einer Insolvenzforderung aufgerechnet werden. Ein Dienstverhältnis des Schuldners besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.

In Rechtsprechung und Schrifttum wird mit Recht der anerkannte Grundsatz vertreten, Leistungen der Insolvenzmasse seien nur so abzugelten, dass die Masse nicht verkürzt werde. Dementsprechend sei bei gesetzlicher Fortführung bestimmter Dauerschuldverhältnisse durch den Insolvenzverwalter § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzuwenden.

Nach dem Grundsatz der Masseerhaltung müssen aber auch die Vorschriften ausgelegt werden, welche die Aufrechnungsbefugnisse des Dienstberechtigten in der Insolvenz des Dienstverpflichteten erweitern. Deshalb hat der Bundesgerichtshof mit Bezug auf die Tätigkeit eines Kassenarztes entschieden, dass dessen Vergütungsansprüche von § 114 Abs. 1 InsO nicht erfasst werden, weil sie die Begründung von Masseverbindlichkeiten voraussetzen. Ebenso greift § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO nach seinem Regelungszweck nicht ein, wenn der Dienstvertrag vom Insolvenzverwalter unter Begründung von Masseverbindlichkeiten mit den Mitteln eines zur Masse gehörenden Dienstleistungsunternehmens erfüllt werden muss. Das gilt gerade auch für Privatschulen und andere Ausbildungsunternehmen. So musste hier der Kläger, um die Schulverträge nach Insolvenzeröffnung fortführen zu können, zwangsläufig für die Entlohnung der Lehrkräfte und Unterhaltung der Schulräume erhebliche Aufwendungen aus der Masse erbringen. Das gesetzliche Wahlrecht konnte dem Kläger aus diesem Grund nicht versagt werden und er war berechtigt, gemäß § 103 Abs. 1 InsO die Schulgeldzahlung von den Beklagten zur Masse zu verlangen. Gegen diese Verbindlichkeit war die Aufrechnung der Beklagten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ausgeschlossen.

Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Schulvertrag der Beklagten und der Schuldnerin nach § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestand, wäre die Aufrechnung der Beklagten gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. Wären schuldrechtliche Forderungen auf Miete und Dienstlohn schon mit dem Abschluss des Vertrags …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Insolvenzmasse , Aufrechnung , Insolvenz , Insolvenzverfahren

Erschienen 21. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Masseunzulänglichkeit: ‘Strafarbeit’ für verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit

InsoBlog.de | 21. Juni 2007 — Ein Verwalter wollte, dass das Verfahren nach § 207 InsO eingestellt wird. Die Vorschrift zieht dann, wenn die Masse nicht me…

Insolvenz Kraftfahrzeugsteuer: Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung

Blickpunkt Recht & Steuern | 24. Oktober 2007 — In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof jetzt die nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer auch dann Masseverbindl…

Wann muss der Schuldner unbezahlte Masseverbindlichkeiten “privat” bezahlen?

InsoBlog.de | 9. September 2007 — Der Fall betrifft eine Forderung aus einem Mietvertrag. Der Vertrag war vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner ges…

§ 96 Inso: Verrechnung nach § 96 InsO nur zeitlich begrenzt unzulässig

InsoBlog.de | 27. August 2007 — Eine Verrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist unzulässig, wenn die die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandl…

Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Rechtslupe | 24. April 2012 — Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Eingliederungszuschusses ist keine sonstige Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 InsO. …

Gläubigerantrag und Eigenantrag – und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse

Rechtslupe | 8. März 2012 — Ein Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann nicht ohne gleichzeitige Entsch…

Anfechtungsrechtliche Aufrechnungsverbote im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rechtslupe | 3. April 2012 — Das aus der Anfechtbarkeit der Aufrechnungslage folgende Aufrechnungsverbot wirkt nicht im Insolvenzeröffnungsverfahren. Der …

Unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners

Rechtslupe | 13. Januar 2012 — Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene …

Der Trick funktioniert nicht

InsoBlog.de | 24. Juni 2007 — Auch auf Seminaren für Gläubiger immer mal gerne erwähnt. Wenn der Gläubiger sich vor der Verfahrenseröffnung den Besitz an sei…

Ausgegraben

InsoBlog.de | 21. Juni 2007 — Wesentlicher Gegenstand einer Masse ist ein Haftungsanspruch gegen einen anderen Insolvenzverwalter. Wie funktionieren die Ansp…