Das Damoklesschwert

Es gibt im Strafrecht erfahrene Mandanten und unerfahrene. Für letztere, die zum ersten Mal mit einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst konfrontiert sind, ist dies eine überaus belastende Situation. Selbst wenn es sich um geringe Vorwürfe handelt, bringt ein solches Verfahren erhebliche Unruhe in das Leben und oft in die gesamte Familie. Da ändert es nichts, wenn man sich selbst nichts vorzuwerfen hat oder der Verteidiger erklärt, selbst im schlimmsten Fall wäre die Strafe doch relativ gering und man müsste nicht damit rechnen, übernächste Woche in Sibirien im Steinbruch arbeiten zu müssen.

Dieser Umstand hat sich leider noch nicht in allen Staatsanwaltschaften herumgesprochen. Dort wird ein Beschuldigter, sei er auch noch so unschuldig, eben erst mal als Beschuldigter geführt. Was diese Bezeichnung allein in diesem Menschen auslöst? Egal. Leider kann ich meinen Mandanten auch nicht sagen, dass man unter keinen Umständen verurteilt wird, wenn man nichts getan hat. Das kommt zwar sehr selten vor, passiert aber. Ich bin in einigen Fällen überzeugt davon, daß falsch geurteilt wurde. Es sind wenige, aber dennoch zu viele. Um so wichtiger ist es, dass wenn die Schuld nicht zu beweisen oder sogar die Unschuld erwiesen ist, ein Verfahren rasch abgeschlossen ist und dem Betreffenden dies mitgeteilt wird. Hier zwei Beispiele, wie man es nicht macht:

Ein Mandant wurde eines Sexualdelikts bezichtigt. Mein Bauchgefühl sagte mir von Anfang an, dass dieser Mandant sicherlich unschuldig ist. Jetzt ist mein Bauchgefühl leider kein Beweismittel, welches ich vor Gericht verwenden könnte, aber schon im Ermittlungsverfahren bestätigte nicht nur eine Gutachterin, dass die Anzeigenerstatterin die Unwahrheit sagte; die Anzeigenerstatterin hat mir das später gegenüber selbst eingeräumt. Eigentlich eine klare Sache? Von wegen. Ich weiß nicht, was die Staatsanwältin geritten hat, trotz aller entgegenstehender Erkenntnise eine Anklage gegen den Mandanten zu erheben. Für ihn bricht natürlich in diesem Moment eine kleine Welt zusammen – alles ist eindeutig, nur die handelnden Personen drehen durch. Jetzt muss nur noch ein Richter neben der Spur sein und man findet sich tatsächlich für ein paar Jahre hinter Gittern wieder. Zum Glück gelang es, was selten genug vorkommt, das Gericht dazu zu bewegen, gar nicht erst zu verhandeln. Denn eine erhobene Anklage muss zunächst “zur Hauptverhandlung zugelassen werden.” Unter uns: Das ist nur eine Floskel. In der Regel wird alles(!) zugelassen und erst danach beschäftigt man sich mit der Frage von Schuld oder Unschuld. Irgendwas wird schon dran sein, so scheint mir die Meinung zu sein. Aber hier gab es eben mal eine Ausnahme, weil (hoffentlich) jemand erkannt hat, wie dramatisch die Situation für den unschuldig Beschuldigten war. Vorbei? Nein. Die Staatsanwältin legt erstmal Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage ein. Manchmal glaubt man es einfach nicht. …

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Erschienen 26. April 2011 auf http://hoechststrafe.dorkawings.de.

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