Das Chaos trägt jetzt einen Namen: TelDaFax
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750.000 Gläubiger, 240.000 ungelesene in der
Firmenzentrale in Troisdorf: Allein diese Zahlen belegen das gigantische Chaos, welches der insolvente Billigstrom-Anbieter TelDaFax
der Nachwelt hinterlassen hat. Betrachtet man nur die Anzahl der Gläubiger, dürfte der Fall TelDaFax die größte Pleite in der
deutschen Wirtschaftsgeschichte sein. Am vergangenen Donnerstag, den 1. September 2011, hat das Amtsgericht Amtsgericht Bonn nunmehr
das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie geht es aber nun für die Gläubiger weiter?
am 8.
November 2011
Am 8. November 2011 wird der sog. Berichtstermin in Köln stattfinden. An diesem Termin können die Gläubiger teilnehmen, eine
Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr wird über die Lage des Unternehmens berichten und den bisherigen Verlauf des
Insolvenzverfahrens darstellen. Die Gläubiger werden sodann u.a. über den weiteren Verlauf des Verfahrens beschließen (etwa Verkauf
des Unternehmens, Liquidation). Der Berichtstermin dient allerdings nicht dazu, von etwaig anwesenden Mitgliedern der
TelDaFax-Geschäftsleitung Rechenschaft einzufordern.
Ob die eigene Teilnahme am Berichtstermin (wirtschaftlich) sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von der Höhe der Forderung des
jeweiligen Gläubigers ab. Da die Gläubigerversammlung im Berichtstermin grundlegende Entscheidung darüber treffen muss, ob das
Unternehmen der Schuldnerin stillgelegt wird, fortgeführt oder veräußert werden soll und die Erstellung eines Insolvenzplans
verlangen kann, ist Gläubigern mit hohen Forderungen eine Teilnahme grundsätzlich zu empfehlen. Eine Vertretung – auch mehrerer
Gläubiger – etwa durch einen Rechtsanwalt ist möglich und kann zur Bündelung gleichgerichteter Gläubigerinteressen durchaus sinnvoll
sein.
Wer am Berichtstermin nicht teilnimmt, hat zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, eine schriftliche Zusammenfassung des
Berichts des Insolvenzverwalters im Internet einzusehen. Rechtsanwalt Dr. Bähr wird hierzu ein Gläubigerinformationssystem auf seiner
Homepage installieren.
bis zum 31.
Januar 2012
Bis zum 31. Januar 2012 können Insolvenzforderungen, d.h. Forderungen, welche vor Eröffnung des Verfahrens (1. September 2011)
begründet worden sind (z.B. offene Forderungen aus Netznutzung), beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Eine Forderungsanmeldung
gegenüber dem Insolvenzgericht wäre nicht wirksam. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Anmeldung sollten neben einer
Forderungsaufstellung all diejenigen Urkunden beigefügt werden, aus denen sich die jeweilige Forderung ergibt.
Für die Forderungsanmeldung sollten übrigens die vom Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Herr Dr.
Bähr weist allerdings darauf hin, dass a…
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