Das Chaos trägt jetzt einen Namen: TelDaFax

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750.000 Gläubiger, 240.000 ungelesene Briefe in der Firmenzentrale in Troisdorf: Allein diese Zahlen belegen das gigantische Chaos, welches der insolvente Billigstrom-Anbieter TelDaFax der Nachwelt hinterlassen hat. Betrachtet man nur die Anzahl der Gläubiger, dürfte der Fall TelDaFax die größte Pleite in der deutschen Wirtschaftsgeschichte sein. Am vergangenen Donnerstag, den 1. September 2011, hat das Amtsgericht Amtsgericht Bonn nunmehr das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie geht es aber nun für die Gläubiger weiter?

Gläubigerversammlung am 8. November 2011

Am 8. November 2011 wird der sog. Berichtstermin in Köln stattfinden. An diesem Termin können die Gläubiger teilnehmen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr wird über die Lage des Unternehmens berichten und den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens darstellen. Die Gläubiger werden sodann u.a. über den weiteren Verlauf des Verfahrens beschließen (etwa Verkauf des Unternehmens, Liquidation). Der Berichtstermin dient allerdings nicht dazu, von etwaig anwesenden Mitgliedern der TelDaFax-Geschäftsleitung Rechenschaft einzufordern.

Ob die eigene Teilnahme am Berichtstermin (wirtschaftlich) sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von der Höhe der Forderung des jeweiligen Gläubigers ab. Da die Gläubigerversammlung im Berichtstermin grundlegende Entscheidung darüber treffen muss, ob das Unternehmen der Schuldnerin stillgelegt wird, fortgeführt oder veräußert werden soll und die Erstellung eines Insolvenzplans verlangen kann, ist Gläubigern mit hohen Forderungen eine Teilnahme grundsätzlich zu empfehlen. Eine Vertretung – auch mehrerer Gläubiger – etwa durch einen Rechtsanwalt ist möglich und kann zur Bündelung gleichgerichteter Gläubigerinteressen durchaus sinnvoll sein.

Wer am Berichtstermin nicht teilnimmt, hat zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, eine schriftliche Zusammenfassung des Berichts des Insolvenzverwalters im Internet einzusehen. Rechtsanwalt Dr. Bähr wird hierzu ein Gläubigerinformationssystem auf seiner Homepage installieren.

Forderungsanmeldung bis zum 31. Januar 2012

Bis zum 31. Januar 2012 können Insolvenzforderungen, d.h. Forderungen, welche vor Eröffnung des Verfahrens (1. September 2011) begründet worden sind (z.B. offene Forderungen aus Netznutzung), beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Eine Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzgericht wäre nicht wirksam. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Anmeldung sollten neben einer Forderungsaufstellung all diejenigen Urkunden beigefügt werden, aus denen sich die jeweilige Forderung ergibt.

Für die Forderungsanmeldung sollten übrigens die vom Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Herr Dr. Bähr weist allerdings darauf hin, dass a…

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Erschienen 6. September 2011 auf http://www.derenergieblog.de.

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