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Das Bußgeldverfahren - Dichtung und Wirklichkeit

am 01.10.2007 von http://ra-melchior.blog.de

Eine Zentrale Bußgeldstelle versendet mit dem Bußgeldbescheid einige Hinweise, u.a. folgenden Text:

Die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt aufgrund des enormen Posteingangs im automatisierten Verfahren. Um die Masse der Anfrage ordnungsgemäß bearbeiten zu können, ist es unumgänglich, auf standardisierte Schreiben zurückzugreifen. Diese lassen für den Bürger oft nicht erkennen, dass sein Vorbringen geprüft und bewertet wurde. Eine individuelle Beantwortung ist aus Gründen der Vielzahl nicht in jedem Falle möglich. Das automatisierte Verfahren, das bei den meisten Bußgeldstellen der Bundesrepublik Deutschland üblich ist, führt keinesfalls einer Verkürzung der Rechte ders Betroffenen, da - wie dargelegt - eine Prüfung seiner Einlassungen erfolgt und ggf. auch zu einer Verfahrenseinstellung führt.

Soweit die Dichtung, nun die Wirklichkeit:
Dem Mandanten wird eine Vorfahrtsverletzung vorgeworfen. Eine Anhörung wird ihm praktischerweise gar nicht …

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