Das Bußgeldverfahren - Dichtung und Wirklichkeit
am 01.10.2007 von http://ra-melchior.blog.de
Eine Zentrale Bußgeldstelle versendet mit dem Bußgeldbescheid einige Hinweise, u.a. folgenden Text:
Die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt aufgrund des enormen Posteingangs im automatisierten Verfahren. Um die Masse der Anfrage ordnungsgemäß bearbeiten zu können, ist es unumgänglich, auf standardisierte Schreiben zurückzugreifen. Diese lassen für den Bürger oft nicht erkennen, dass sein Vorbringen geprüft und bewertet wurde. Eine individuelle Beantwortung ist aus Gründen der Vielzahl nicht in jedem Falle möglich. Das automatisierte Verfahren, das bei den meisten Bußgeldstellen der Bundesrepublik Deutschland üblich ist, führt keinesfalls einer Verkürzung der Rechte ders Betroffenen, da - wie dargelegt - eine Prüfung seiner Einlassungen erfolgt und ggf. auch zu einer Verfahrenseinstellung führt.
Soweit die Dichtung, nun die Wirklichkeit:
Dem Mandanten wird eine Vorfahrtsverletzung vorgeworfen. Eine Anhörung wird ihm praktischerweise gar nicht …
In Bayern ist alles anders !?
RA J. Melchior, Wismar / Der Mandant (Fernfahrer) hat einen Bußgeldbescheid erhalten. Ihm wird u.a. mangelnde Ladungssicherung vorgeworfen. Auf entsprechende telefonische Nachfrage teilte ihm die Bußgeldstelle mit, in Bayern sei es nicht üblich, zuvor eine An…
Plötzlich Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung?
RA J. Melchior, Wismar / Anscheinend haben einige Amtsgerichte eine neue Strategie entwickelt, um bei Owi-Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Betroffenen bzw. deren Anwälte dazu zu bringen, den missliebigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid…
Der Streit um die Vollmacht - Jetzt wird’s ernst !
RA J. Melchior, Wismar / Für einen Mandanten hatte ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Die Bußgeldstelle teilt mir nun Folgendes mit: „Wir hatte Sie bereits mehrfach darum gebeten, uns eine Vollmacht Ihres Mandanten zu übersenden…
Boshafte Bußgeldstelle - auch noch uneinsichtig
RA J. Melchior, Wismar / Wie bereits hier berichtet, hatte die Bußgeldstelle das zu erstattenden Verteidigerhonorar ebenso bös- wie mutwillig auf die Mindestgebühr festgesetzt und musste sich vom Amtsgericht belehren lassen, dass die Mittelgebühr nicht z…
Ein Kommentar ist k e i n Gesetz!
RA J. Melchior, Wismar / Aus einem Schreiben einer Bußgeldstelle: „Das Bußgeldverfahren habe ich gem. § 47 Abs. 1 in Verbindung mit Vor § 59 Randnummer 48 OWiG und § 170 StPO wegen Vorliegen eines Verfolgungshindernisses, hier: Eintritt der V…
Die Bußgeldstelle will wohl nicht zahlen?
RA J. Melchior, Wismar / Die Hamburger Bußgeldstelle nimmt einen Bußgeldbescheid gegen den Mandanten wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung zurück und stellt das Verfahren ein. Eine Kostenentscheidung ergeht nicht - obwohl gesetzlich zwingend v…
