Das Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung

im aktuellen Verfassungsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen (Pressemeldung): "§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit un…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Brother

Erschienen 27. Februar 2008 auf http://blat.antville.org/.

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