Das BSI und der Hackerparagraf § 202c: TecChannel legt Beschwerde ein

Mit Schreiben vom 8.10. hatte die Staatsanwaltschaft Bonn verneint, dass das BSI mit Verlinkung auf „John the Ripper“ einen Straftatbestand erfüllt. Da die gelieferte Begründung nicht dazu geeignet ist, Rechtssicherheit hinsichtlich § 202c zu schaffen, legt TecChannel nun Beschwerde beim Oberstaatsanwalt ein. (…)

Quelle:TecChannel vom 31.10.2007

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Themen: Rechtsprechung , Bonn , Bsi

Erschienen 1. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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