Das böse P-Konto oder wie Banken versuchen, den Kunden schnell noch loszuwerden

Ab dem 01.07.2010 hat jeder Bankkunde das Recht, sein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Vorteil hierbei: Die Pfändungsfreien Beträge werden ohne gesonderte Gerichtsbeschlüsse ausbezahlt. Spart Zeit und Geld für alle, wie der Gesetzgeber in seinen Gesetzesbegründungen ausführt. Insbesondere verweist der Gesetzgeber auch darauf, dass dieses P-Konto für die Wirtschaft keine Zusatzkosten bedeutet (ähnlich hatte der BGH es bereits 1999 als unzulässig gesehen, im Rahmen von AGBs die Kosten für eine Kontopfändung an den Kunden weiterzugeben). Sollte also alles klar sein. Ist es aber für einige Banken nicht: Entgegen des gesetzgeberischen Willens und entgegener einer klaren Aussage des BGH, die sich dank der Gesetzesmaterialien nicht überholt haben dürfte, wird versucht, den Armen nunmehr einen um den Betrag X erhöhten Kontoführungstarif als Bedingung für das (von gesetzeswegen zustehende) P-Konto aufzudrücken. Mag ja sein, dass da…

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Themen: Google , Bgh , Hartz IV , Banken , Konto

Erschienen 21. Juni 2010 auf http://www.rosskopf-langhans.de/der-blog/.

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Kontopfändung – Wikipedia