Das BMF bricht eine Lanze für den Nichtanwendungserlass…
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wehrt sich in einer aktuellen Meldung gegen die negative Presse zu Nichtanwendungserlassen. Darin
erklärt das BMF Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die auch lediglich im Einzelfall gefällt wurden, gerade nicht, wie sonst üblich,
durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt II, sondern weist die Finanzverwaltung an, dass Urteil zu ignorieren. Ein
Steuerpflichtiger, der die gleiche Behandung, wie im entschiedenen Fall begehrt, muss so – notfalls wieder in 2 Instanzen – ebenfalls
klagen.1 Dem tritt das BMF nunmehr öffentlich entgegen:
“Anwenden oder nicht anwenden? Nur jede 60. Entscheidung des Bundesfinanzhofs betroffen.
Das
sieht sich desöfteren mit dem Vorwurf konfrontiert, es beschränke des Bundesfinanzhofs (BFH) in Steuerfragen mit so genannten Nichtanwendungserlassen auf
den jeweiligen Einzelfall anstatt daraus für alle Steuerzahler gültige Regelungen abzuleiten und verletze damit rechtsstaatliche
Prinzipien.
Das Bundesministerium der Finanzen weist diese Darstellung entschieden zurück. Richtig ist, dass das zusammen mit den obersten Finanzbehörden von und Ländern prüft, ob eine Entscheidung des BFH über den Einzelfall
hinaus allgemein angewendet werden kann, oder ob im Interesse der Rechtssicherheit und einer gleichmäßigen Besteuerung aller die
Finanzämter – über einen Nichtanwendungserlass – angewiesen werden, die Entscheidung des BFH nur auf den konkreten Fall zu beziehen.
Beschränkung auf wenige Einzelfälle
Kommt es zu dieser Überprüfung eines Urteils, werden allerdings keinesfalls rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt, vielmehr sind die
Behörden laut Grundgesetz sogar dazu verpflichtet, diese Überprüfung vorzunehmen. Wenn der BFH ein Urteil spricht, gilt dies zunächst
nur für die am Prozess Beteiligten. Das einzige Gericht in Deutschland, das Entscheidungen treffen kann, die eine allgemein bindende
Wirkung haben, ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Dennoch stuft das Bundesfinanzministerium fast jede Entscheidungen des BFH als für alle Bürgerinnen und Bürger gültig ein. Von den
1.237 Entscheidungen, die vom BFH seit dem 18. Oktober 2005 getroffen wurden, haben die Behörden nur in 20 Fällen das Instrument des
Nichtanwendungserlasses genutzt. Also nur bei jeder 60. Entscheidung des BFH.
Ziel eines Nichtanwendungserlasses ist es dabei nicht – wie fälschlich behauptet – Steuermehreinnahmen zu erzielen, sondern dem BFH
Gelegenheit…
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