Das BGG-Zeitalter hat begonnen
am 23.02.2007 von http://www.strafprozess.chWenn Beschwerden nach neuem Bundesgerichtsgesetz BGG (statt nach altehrwürdigem OG) zurückgewiesen werden, tönt das so: Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Begründung einer Beschwerde in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Nach Art. 106 Abs. 2 BGG prüft das Bundesgericht die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist. Vorliegend setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der Begründung der angefochtenen Verfügung auseinander und legt nicht dar, inwiefern diese nach seiner Auffassung rechts- bzw. verfassungswidrig sein sollte. Mangels einer hinreichenden Begründung (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG) ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Da die Beschwerde offensichtlich keine hinreichende Begründung enthält, kann über sie im vereinfachten Verfahrennach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG entschieden werden (1B_5/2007 vom 14.02.2007, E. 4).In einem seiner ersten Entscheide nach BGG hat das Bundesgericht ausnahmsweise auf eine Kostenauflage verzichtet.
Verordnungsdschungel
strafprozess / Der Bundesrat hat eine Sammelverordnung verabschiedet und teilt mit: Im Bundesgerichtsgesetz (BGG) und Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG), die am1. Januar 2007 in Kraft treten werden, werden die Rechtswege auf Bundesebene neu geregelt. Im Anhang zu dies…
Kostenauflage an Nichtverurteilte?
strafprozess / Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Aargau haben ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt, diesem aber die Verfahrenskosten auferlegt. Diesen Entscheid musste der Beschwerdeführer bis vor Bundesgericht ziehen. Dieses nennt die…
Unbegründet, aber doch nicht ganz unbegründet
strafprozess / Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Entscheid (BGE 6P.104/2005 vom 27.10.2005) einen teilweise falsch begründeten Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau als im Ergebnis richtig geschützt, indessen darauf verzichtet, dem B…
Keine Kostenauflage nach zurückgezogenem Strafantrag
strafprozess / In einem gestern online gestellten Entscheid ( 6B_315/2007 vom 12.11.2007) erkennt das Bundesgericht in der Kostenauflage einer Einstellungsverfügung (Rückzug des Strafantrags wegen Sachbeschädigung) eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Der Ent…
BVerwG 10 B 4.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen…
BVerwG 5 B 72.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Begründung der Beschwerde rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil sie nach Art der Begründung eines bereits zugelassenen Rechtsmittels geltend m…
Keine Kostenauflage bei unentgeltlicher Rechtspflege
strafprozess / Dass das Bundesgericht ab und zu auch Selbstverständlichkeiten feststellen muss, zeigt dessen Urteil 1B_104/2007 vom 25.06.2007: Das Appellationsgericht des Kantons BS hat in einem Haftbeschwerdeverfahren zwar die “unentgeltliche Verteidigun…
