Das babylonische Stimmengewirr der Mediation

Für viele Mediatoren ist das babylonische Stimmengewirr der Mediation nicht nachvollziehbar. Unzählige Mediationsvereine und Gruppierungen versuchen sich in der Öffentlichkeit Verhör zu verschaffen. Dies gelingt einzelnen Vereinen zum Teil ganz gut, anderen weniger gut. Das Ergebnis dieser Stimmenvielfalt ist für die Öffentlichkeitswirkung der Mediation fatal. Es wird keine einheitliche und abgestimmte Botschaft vermittelt. Die Mediationsvereine hinterlassen ungewollt einen verwirrten und ratlosen Bürger.

Foto: Henning H. Ramm, Quelle: Pixelio

Es ist nachzuvollziehen, dass dieser Bürger im Streitfall lieber auf das bewährte und vertraute Gerichtsverfahren zurückgreift oder neuerdings gar auf die gerichtliche Mediation vertraut. Im Gegensatz zu den außergerichtlichen Mediatoren präsentieren sich die Richtermediatoren einträchtig und abgestimmt, gewinnen die Justiz und Politik für sich und predigen medien- und öffentlichkeitswirksam landein, landauf über die Vorteile der gerichtlichen Mediation.

Machen wir uns nichts vor, während es am Anfang der Projekte zur gerichtlichen Mediation von der Justiz noch hieß, die gerichtliche Mediation würde nur übergangsweise eingeführt, um die Öffentlichkeit auf die Mediation aufmerksam zu machen und so die Schwelle zur außergerichtlichen Mediation zu beseitigen, ist die gerichtliche Mediation nun fester Bestandteil geworden. Nach all den Lobeshymnen der Richterschaft und der Justizminister für die gerichtliche Mediation wird niemand mehr auf die Idee gekommen, die gerichtliche Mediation abzuschaffen. Nein, ich bin überzeugt, die gerichtliche Mediation wird sogar konsequent ausgebaut werden.

Der Gedanke, dass sich über die gerichtliche Mediation die außergerichtliche Mediation stärker verbreiten wird, hat sich als trügerisch erwiesen. Ich sehe die große Gefahr, dass die Bürger zukünftig mit dem Begriff Mediation als erstes die gerichtliche Mediation in Verbindung bringen. Dass die gerichtliche Mediation nur einen sehr kleinen (und berechtigten) Abschnitt der Mediation abdeckt, es sich bei der gerichtlichen Mediation oftmals mehr um mediative Vergleichsverhandlungen statt um richtige Mediationen handelt und viele Richtermediatoren nicht im Ansatz solch eine umfangreiche Mediationsausbildung absolviert haben, wie manch anderer außergerichtlicher Mediator, bleibt vielen Bürgern im Verborgenen und wird verständlicherweise auch nicht hinterfragt.

Die außergerichtlichen Mediatoren und insbesondere die Verantwortlichen in den Vorständen der Mediationsvereine müssen erkennen, dass der bisherige Weg des babylonischen Stimmengewirrs die Mediation in die Sackgasse führte und den sicher von allen gewünschen Aufschwung der außergerichtlichen Mediation verhinderte. Mein Eindruck ist, dass insbesondere an der Basis mehr und mehr Unmut über die jetzige Situation geäußert wird. Es ist unerträglich, dass losgelöst von den unter…

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Themen: Verbände , Gerichtsmediation , Ramm , Gerichtliche Mediation

Erschienen 12. März 2009 auf http://www.adr-blog.de.

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