Das Ausschalten von Zeugen
am 02.05.2008 von chris.blog » Jura
Wo ich hier gerade etwas über die Ausschaltung von Zeugen lese: Damit hatten wir in der ersten Arbeitsgemeinschaft viel Spaß! Ein Kollege hatte einen Aufsatz über prozesstaktische Erwägungen von Rechtsanwälten gelesen. Dazu gehört unter anderem das Ausschalten von Zeugen, was den Kollegen zu der Frage veranlasste, wie das wohl gemeint sei. Man hat ja unwillkürlich das Bild von einem Mafioso mit Maschinenpistole vor Augen.
Gemeint ist aber vor allem die Möglichkeit, einen potenziellen Zeugen als Partei in den Prozess einzubeziehen. Denn wer in einem Zivilprozess Partei ist, kann nicht als Zeuge vernommen werden. Der Kläger oder auch der Beklagte verklagt also den potenziellen Zeugen. Das ist nicht ganz ungefährlich, ist damit doch ein Kostenrisiko verbunden. Vor allem aber stellt sich mir auch immer die Frage nach dem Sinn des Ganzen. Unser AG-Leiter, seines Zeichens Richter am Landgericht, forderte uns auf, später als Anwälte jedenfalls dann von solchen Maßnahmen abzusehen, wenn er der Richter sei. Grund: Er werde die Parteien dann sowieso anhören, und die Anhörung ist nun einmal so etwas Ähnliches wie eine Zeugenaussage. Gemeinsam haben beide jedenfalls, dass eine Partei ihre Sicht der Dinge …
ein umtriebiger zeuge
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