Das Aussagerecht des Polizeipräsidenten von Berlin

In seinem Schlussvermerk nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Untersuchungen einer Strafakte teilt ein Kriminalkommissar der Berliner Polizei der Staatsanwaltschaft mit: “Es wird davon ausgegangen, dass er von seinem Recht auf Aussage bei der Kriminalpolizei keinen Gebrauch zu machen…

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Themen: Berlin , Bürgerrechte , Berlin Spezial
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 15. Oktober 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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