Das antiparlamentarische Europa

“Europa ist eine antiparlamentarische Veranstaltung” schreibt der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller in der heutigen Ausgabe der SZ (Wer ist hier eigentlich der Herr im Haus?, Süddeutsche Zeitung vom 04.10.2011, S. 11), was der Autor aber gar nicht so schlecht findet, wie man im Verlauf der Lektüre seines Artikels erfährt.

Müller stützt sich zunächst vordergründig auf die starken Rollen der Verfassungsgerichte, insbesondere auch des BVerfG, im Nachkriegseuropa, die er als eine Art negativer Gesetzgeber betrachtet, worin er eine sinnvolle Beschneidung des Prinzips der parlamentarischen Demokratie sieht. Dieses Konzept findet nach Ansicht Müllers auf Ebene der EU, deren Entscheidungen praktisch ausschließlich von Exekutivorganen getroffen werden, lediglich ihre konsequente Fortsetzung.

Diese Betrachtungsweise erscheint mir reichlich undiffernziert. Die Schaffung einer starken Rechtsprechung, mit einem Verfassungsgericht an der Spitze, die parlamentarische Entscheidungen in grundrechtsintensiven Bereichen punktuell kontrollieren kann, ist nämlich lediglich Ausdruck des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung, das gleichberechtigt neben dem Demokratieprinzip steht. Starke Verfassungsgerichte verschaffen also nur dem Gewaltenteilungsgrundsatz Geltung und sind daher wichtiger Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die originäre Entscheidungskompetenz der Parlamente wird dadurch auch nicht beschnitten, sie wird nur unter rechtsstaatliche Kuratel gestellt.

Das hat nur sehr wenig mit demjenigen Demokratiedefizit zu tun, das wir auf EU-Ebene beobachten können. Denn dort werden alle wesentlichen Entscheidungen nicht mehr originär von einem Parlament getroffen, sondern von den Exekutivorganen Kommission und Rat, die beide noch nicht einmal indirekt demokratisch legitimiert sind. Daran ändert auch die Existenz des EU-Parlaments nichts, denn dieses hat nach wie vor nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers, was an sich aber unabdingbare Voraussetzung eines demokratischen Staatsgefüges ist.

Dieses enorme Demokratiedefizit dürfte auch den Hauptgrund für die bürgerfernen und intransparenten Entscheidungsprozesse der Institutionen der EU darstellen.

Auch wenn viele Bürger das noch nicht wirklich realisiert haben, aber in weiten Bereichen der Politik entscheiden heute nicht mehr die von ihnen gewählten Abgeordneten, sondern Institutionen, denen es an einer ausreichenden demokra…

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Themen: Europa , Rechtsstaat , Demokratie , Parlament , Eu-recht , Demokratieprinzip

Erschienen 4. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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