Das Amtsgericht - Warum einfach, wenn’s umständlich geht ?!

Klage mit dem sagenhaften Streitwert von 142,80 € eingereicht. Das Gericht verfährt nach § 495a ZPO - so weit, so gut. Nur, dass es ohne entsprechenden Antrag auch sogleich Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und der Gegenseite eine Erwiderungsfrist bis zum Termin einräumt, ist eher schwer verständlich, noch weniger, dass es auch noch das persönliche Erscheinen des Klägers anordnet.

Der Klagabweisungsantrag der Gegenseite wird dann auch erst im Termin überreicht. Das Gericht meint allerdings, über diesen bräuchte ich mich mit keine Gedanken zu machen, da es die Klage vollumfänglich für begründet halte. Nach entsprechenden weiteren Hinweisen des Gerichts erkennt die Gegenseite dann an.

Wer so arbeitet, sollte sich über eine Überlastung der Justiz nicht beschweren, oder ?

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Themen: Zpo , Amtsgericht

Erschienen 29. Mai 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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