Das Amtsgericht und die Verjährung

Wie schon berichtet, behauptete das Amtsgericht (ggf. fahrlässig) wahrheitswidrig mit einem Formschreiben, eine Bußgeldsache sei nicht verjährt.

Der ersten Hinweis darauf quittierte das Gericht mit der umgehenden Mitteilung eines anderen als des zunächst angegebenen Eingangsdatums (komischerweise nun der Ostermontag 2007). Auf meinen Hinweis, dass die Sache dennoch verjährt und daher einzustellen sein, hüllte sich das Gericht trotz nochmaliger Erinnerung längere Zeit in Schweigen.

Nun hat das Gericht den auf den 28.o8.2007 anberaumten Hauptverhandlungstermin ohne jede Begründung aufgehoben. Also nochmals Schreiben dorthin:

„... blieb mein Antrag vom 22.o6.2007 nebst Erinnerung vom o6.o7.2007, das Verfahren wegen der (entgegen der Angabe des Gerichts im Schreiben vom o9.o5.2007) eingetretenen Verfolgungsverjährung einzustellen, bisher unerledigt. Daher wird nochmals um entsprechende Bescheidung gebeten."

Es muss einem Gericht, das sonst das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern unnachsichtig ahndet, wohl sehr schwer fallen, eigene Fehler offen einzugestehen, oder?

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Erschienen 18. Juli 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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