Das alleinige Halten einer Domain muss keine Zeichenbenutzung darstellen
am 17.09.2007 von Die herrschende Meinung
Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des
Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil
die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. Dies hat
der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter führen aus, dass der Verkehr
einem Zeichen, welches durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr
zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen
stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil
eines anderen Zeichens begegnet. Dies sei grundsätzlich auch dann so zu
beurteilen, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende
Bezeichnung handelt.Die klagende Deutsche Telekom AG bietet in Deutschland
Telekommunikationsdienstleistungen an. Sie benutzt seit ihrer Gründung im
Jahr 1989 bei ihrer gesamten Außendarstellung die Bezeichnung "Telekom" in
Alleinstellung, wobei diese Bezeichnung Verkehrsgeltung genießt. Die
Deutsche Telekom AG ist auch Inhaberin einer entsprechenden
Benutzungsmarke. Das beklagte Unternehmen ist seit 1998 mit der Firma "Euro
Telekom Deutschland GmbH" in das Handelsregister eingetragen und bietet
ebenfalls Telekommunikationsdienstleistungen auf dem deutschen Markt an.
Die GmbH ist Inhaberin der Domain-Namen "euro-telekom.de",
"eurotelekom.net", "euro-telekom.info", "euro-telekom.org" und
"eurotelekom.info" und verwendet diese sowie die Bezeichnungen "Euro
Telekom Conference" und "Euro Telekom Website" zu Werbezwecken. Die
Deutsche Telekom AG macht geltend, die Bezeichnungen der GmbH verletzten
ihr Unternehmenskennzeichen und ihre Benutzungsmarke.
Der Bundesgerichtshof weist die Klage hinsichtlich der von der Deutschen
Telekom AG begehrten Einwilligung in die Löschung der von der GmbH
verwendeten Domain-Namen ab. Der Anspruch sei nur dann begründet, wenn
schon das Halten der Domain-Namen durch die beklagte GmbH für sich gesehen
eine Rechtsverletzung darstellt. Diese Voraussetzung sei jedoch nicht schon
deshalb erfüllt, weil die beklagte GmbH als juristische Person (des
Handelsrechts) …
Kein Anspruch auf Domainlöschung?!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer Domain kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur dann in Betracht, wenn jedewede Verwendung eine (Kennzeichen-) Rechtsverletzung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 19.07.2007 - I ZR 137/04 - Euro Tel…
BGH: Halten einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung - Euro Telekom
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 MarkenG § 15 Euro Telekom Leitsätze: 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Per…
BGH: Euro Telekom - Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. <br><br> 2. Der Erfahrungssat…
Euro Telekom
muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2,…
BGH: Euro Telekom
MarkenBlog / I ZR 137/04 MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs…
"Datenschützer" unter sich
spam-abwehren.de / Bundesinnenminister Schäuble hat Telekom-Chef Obermann nach Bonn zu einem Gespräch über die Spitzelaffäre gebeten. Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, formuliere Schäuble das Ziel des Treffens mit den Worte…
"Datenschützer" unter sich
spam-abwehren.de / Bundesinnenminister Schäuble hat Telekom-Chef Obermann nach Bonn zu einem Gespräch über die Spitzelaffäre gebeten. Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, formulierte Schäuble das Ziel des Treffens mit den Wort…
Verwechslungsgefahr mit dem Firmenschlagwort „Telekom“ in zusammengesetzten Zeichen – BGH, Urt. vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04
Markenrecht-Blog.de / Die Deutsche Telekom hat beim BGH einen Teilerfolg für die Verteidigung ihres Kennzeichens „Telekom“ gegen die Zeichen “Euro Telekom Deutschland GmbH”, “Euro-Telekom” und “EURO-Telekom“ errungen. 1. Zunächst urte…
Unfallvermeidung in der Luft
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Im Cockpit Tower: "Um Lärm zu vermeiden, drehen sie bitte 45 Grad nach rechts." Pilot: "Was können wir in 35 000 Fuß Höhe schon für Lärm machen?" Tower: "Den Krach, wenn ihre 707 m…
Verantwortliche für Faxwerbung KFZ-Ankauf "Wollweber & Mertens GbR" ...
spam-abwehren.de / +++ Verantwortlicher zumindest mit einem Täter der Faxwerbung KFZ-Ankauf von "Walter Baumann GmbH" identisch +++ 22.02.2007 Eingang einer Mitteilung eines Anwaltes in der Sache Faxwerbung für KFZ-Ankä…
BKA: Präventions- und Forschungsdokumentation des Bundeskriminalamtes im Internet
Polizeipresse.de - Bundeskriminalamt / Bundeskriminalamt [Pressemappe] Wiesbaden (ots) - "JIT", das erfolgreiche Mönchengladbacher "Interventionskonzept jugendliche Intensivtäter", das Polizeiliche Gütesiegel für "Ausgezeichnete Wohnsicherheit" aus Fr…
EURO Telekom vs. Deutsche Telekom
LAWgical / Die Deutsche Telekom hat vor dem OLK Köln eine juristische Niederlage einstecken müssen: Nachdem in erster Instanz das LG Köln (Az. 31 O 297/03) der Klage des rosa Riesen noch stattgegeben hatte, entschied das OLG Köln (Az. 6 U 131/03) zugunste…
