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Das “AGB-Haftungsauschluss Extrem” Gewinnspiel!

am 07.12.2007 von Law on the Blog

Auszug aus den AGB der Fa. UPC:
§18
(1) Gegenüber Unternehmern haftet UPC für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden), der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - ausgeschlossen und ist die Ersatzpflicht von UPC - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegen steht - für jedes schadensverursachende Ereignis (mit Ausnahme von Personenschäden) gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit Euro 3.700,00, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 40.000,00 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, …

Bei Eigenbaumaßnahmen besteht kein Unfallversicherungsschutz

Heinicke und Kollegen / Wer in Eigenregie ein Haus baut, ist weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine Haftung der Unfallversicherung für Nichtversicherte kommt nur in Betracht, wenn ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch…

Stärkung der Strom- und Gaskunden

Handakte WebLAWg / Das Kabinett hat einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Anbieter stärkt. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Lieferanten werden insgesamt transparenter. Die Haftung d…

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen. Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in all…

Vermögensverwalter: Banken haften für Verstöße gegen vereinbarte Anlagerichtlinien

KAPITAL-RECHTINFO / Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu Lasten einer Bank entschieden, dass diese als Vermögensverwalterin auch bei leichter Fahrlässigkeit für Verstöße gegen Anlagerichtlinien auf Schadensersatz haftet, auch wenn sie dies in ihren allgemeine…

14.122005 Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensa

Bundesjustizministerium / Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen. „Die Begehung von Straftaten darf sich nicht…

Regressverzicht des Gebäudeversicherers

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Gebäudeversicherungsvertrag ein Regressverzicht des Versicherers für die Fälle zu entnehmen, in denen der Mieter einen Gebäudeschaden leicht fahrlässig (also weder grob fahrlässig n…

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