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Das AG Siegen teilt mit

am 24.01.2007 von http://advocatusravioli.wordpress.com

In einem auch online verfügbaren “Merkblatt zur Beratungshilfe” teilt das Amtsgericht Siegen u.a. mit, in welchen Fällen Beratungshilfe “grundsätzlich nicht gewährt” wird. Dabei wird u.a. diese Fallgruppe genannt:
“Angelegenheiten betreffend Insolvenzverfahren; hier ist die Hilfe der Schuldnerberatung oder der Insolvenzgerichte in Anspruch zu nehmen”
Abgesehen davon, daß diese Formulierung durchaus dazu führen kann, daß eine Antragstellung unterbleibt: Angesichts der laufenden Diskussion, ob Schuldnerberatungsstellen im Sinne des Beratungshilfegesetzes eine anderweitige Möglichkeit der Hilfe darstellen oder nicht, erscheint eine solche Festlegung gegenüber einem Adressatenkreis, der eben diese Diskussion i.d.R. nicht kennen wird, bedenklich.
Es kommt hinzu, daß juristischen Laien in der Regel unbekannt ist, daß das Wort “grundsätzlich” im juristischen Sprachgebrauch (unterstellt, daß …

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