Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden, d.h. es bleibt zins- und tilgungsfrei.

Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (…)

Quelle: LSG-Darmstadt vom 17.09.2007

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Themen: Rechtsprechung , Gre , Darmstadt , Arbeitslosengeld II , Lsg , Zins

Erschienen 17. September 2007 auf http://log.handakte.de/.

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