Darlegungslast bei behaupteter Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in Betriebskostenabrechnung

Anmerkung zu:BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 340/10, Autor:Klaus Schach, RA, Vors. RiLG a.D. Fundstelle: jurisPR-MietR 19/2011 Anm. 1 , Herausgeber: Norbert Eisenschmid, RA Quelle : Juris Darlegungslast bei behaupteter Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in Betriebskostenabrechnung Leitsätze( von Juris) 1. Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter. 2. Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht. 3. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Auswirkungen für die Praxis Der BGH zieht konsequent seine Linie: Der Mieter ist gehalten, seine Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung substantiiert darzulegen und muss dazu die entsprechenden Belege einsehen. Nötigenfalls kann er auch Auskunft vom Vermieter verlangen (BGH, Urt. v. 25.10.2006 - VIII ZR 251/05 [zum Vorwegabzug von gewerbebedingten Betriebskosten]). Auf einen ausreichend substantiierten Tatsachenvortrag des Mieters muss dann der Vermieter nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen ebenfalls substantiiert erwidern. Tut er das nicht, kann das dazu führen, dass der Vortrag des Mieters als unstreitig angesehen werden kann. http://www.juris.de/jportal/portal/t/1evq/page/homerl.psml?nid=jpr-NLMW000010911&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Anmerkung : Für Leistungsbezieher nach dem SGB II kann das folgendes bedeuten: Nachforderungen, die nach zuvor erfolgten monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten entstehen, gehören als einmal geschuldete Zahlung zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat. Denn zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II in Mietwohnungen gehören bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung die dem Vermieter geschuldeten Vorauszahlungen für die Betriebs- und die Heizkosten. Soweit sich im Rahmen der Abrechnung dieser Vorauszahlungen Rückzahlungen ergeben, mindern diese nicht die Aufwendungen in den vorangehenden Zeiträumen, sondern aktuell (vgl die zum 1.8.2006 in Kraft getretene ausdrückliche gesetzliche Bestimmung in § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II, jetzt in § 22 Abs 3 SGB II in der Fassung des RBEG). Kommt es im umgekehrten Fall nach Abrechnung der tatsächlich entstandenen Betriebs- und Heizkosten zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmal geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat und bewirken eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, der nach § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch Rechnung zu tragen ist (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr 23, jeweils RdNr 16; BSG Urteil vom…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Sgb II , Auskunft , Norbert , Schach , Betriebskostenabrechnung

Erschienen 28. September 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Eine Heiz- und Betriebskostennachforderung ist für eine zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung vom Arbeitsuchenden nicht m…

sozialrechtsexperte | 21. Dezember 2011 — Am 20.11.2011 hat das Bundessozialgericht in Kassel geurteilt, dass entgegen der Auffassung des Jobcenters die Betriebskostennachf…

Hartz IV - Nachforderungen, die nach zuvor erfolgten monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten entstehen, gehör…

sozialrechtsexperte | 3. Oktober 2011 — Denn zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II in Mietwohnungen gehören be…

Hartz IV - Empfänger können für 2010 höhere Leistungen nach dem SGB II geltend machen .

sozialrechtsexperte | 25. September 2011 — Das BSG hat mit Urteil vom 07.07.2011, - B 14 AS 154/10 R - wie folgt geurteilt: Eine Heizkostennachforderung ist in voller Höhe …

BGH: Rechtsprechung zum Mietrecht im Jahr 2011

Dies und das ... | 11. Dezember 2011 — Da das Jahr zur Neige geht, ein kleiner Rückblick auf mietrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 in L…

Heizkosten-Schock - Bis zu 300 Euro Nachzahlung

sozialrechtsexperte | 12. Oktober 2011 — Von Stefan Ernst und Christin Martens Kosten-Schock für Millionen Mieter! In diesen Wochen wird ein Großteil der Heizkostenabrechn…

Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten und Einwendungsmöglichkeit des Mieters?

WK LEGAL Online Blog | 22. September 2011 — Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachte…

Betriebskostenabrechnung trotz fehlender Umlagevereinbarung

Rechtslupe | 20. Juli 2011 — Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale v…

Umfang einer Betriebskostenabrechnung

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 2. April 2008 — Eine Betriebskostennachforderung des Vermieters wird erst fällig, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugega…

Betriebskostenabrechnung - Kein Abrechnungszeitraum größer 12 Monate

Ihr Recht als Vermieter | 30. November 2009 — Der Jahreswechsel 2009/2010 rückt langsam näher. Für viele Vermieter bedeutet dies, dass ein neuer Abrechnungszeitraum für die Bet…

Bgh VIII ZR 296/09: BGH (VIII ZR 296/09 ) Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldane…

Recht für Verbraucher | 12. Januar 2011 — Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerkenntnis Der Bund…

juris - Darlegungslast bei behaupteter Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in Betriebskostenabrechnung