Darf Twitpic die Bilder seiner Nutzer verkaufen?

Foto des Verfassers auf Twitpic, fotografiert von @Anja_Beckmann

Laut Spiegel Online hat sich der Dienst Twitpic entschlossen Bilder (prominenter) Nutzer an eine Fotoagentur zu verkaufen. Bei diesem beliebten Dienst, lassen sich Bilder einfach hochladen und werden anschließend automatisch getwittert.

Das Recht zur Weitergabe habe sich Twitpic in den AGB vorbehalten:

… by submitting Content to Twitpic, you hereby grant Twitpic a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and Twitpic’s (and its successors’ and affiliates’) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels

Dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Recht nicht haltbar.

Unwirksamkeit der Twitpic-AGB Zum einem könnte eine solche Klausel bereits als überraschend eingestuft werden und unwirksam sein. Zum anderen beeinträchtigt diese Klausel die Nutzer des Dienstes unangemessen, weil sie intransparent und mit dem Prinzip des Urheberrechts unvereinbar ist, wonach dem Urheber eine angemessene wirtschaftliche Beteiligung an seinen Werken zugesichert wird (§§ 11, 32 UrhG).

Nun ist es aber ein US-Dienst, der US-AGB anwendet. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sich deutsche Bürger auf eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland berufen könnten und ihnen zudem die o.a. Rechte nicht genommen werden dürfen. Sprich, wenn ein Unternehmen deutsche Kunden anspricht, dann muss es auch zwingendes deutsches Recht beachten.

Tiefer will ich in die sehr komplizierte Materie des internationalen Rechts nicht einsteigen, denn praktisch wird es sich kaum lohnen das in den USA sitzende Unternehmen zu verklagen. Anders würde es aussehen, wenn zum Beispiel eine deutsche Zeitung die Twitpicbilder nutzen würde. Hier würde ich gute Erfolgschancen sehen, ganz besonders weil auch noch Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen verletzt sein könnten.

Fazit

Das Vorgehen von Twitpic führt zu Recht zur entrüstenden Reaktionen, weil das Unternehmen sich Rechte heraus nimmt, die ihm nicht gehören. Bisher soll nur ein Vertrag mit einer britischen Agentur abgeschlossen worden sein und das nur über Fotos, die von Prominenten selbst eingestellt worden sind.

Sollte der Dienst auch mit deutschen Agentu…

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Themen: Agb , Urhg , Copyright , Prominente , Spon , Lizenz , Twitter , Weitergabe , Urheberrechte , Nutzer , Social-media , Twitpic
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Mai 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.

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