Darf man von vorinstallierter Software die Sicherheitskopie weiter veräußern?

Mit diesem Thema musste sich das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29.06.2009 - Az.: I - 20 U 247/08 beschäftigen und entschied sich anders als seine Vorinstanz das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 26.11.2008 - Az.: 12 O 431/08. Nach Meinung des OLG ist der Verkauf der Sicherheitskopie von einem auf einem bestimmten Rechner vorinstallierten Programm nicht erlaubt! 1. Sachverhalt Ein Gebrauchtsoftwarehändler bot eine selbst hergestellte Kopie eines Computerprogramms eines schweizer Softwareanbieters zum Verkauf an. Dabei handelte es sich um eine Anwaltssoftware. Diese Software war allerdings ursprünglich nur in Verbindung mit dem Kauf eines Pc´s möglich, da das besagte Programm auf den Rechner vorinstalliert war und dem Käufer keine Kopie des Programms auf CD beigelegt wurde. Der Gebrauchtsoftwarehändler nahm nun diese alten Pc´s an sich, erstellte eine Sicherheitskopie des Programms, löschte das Programm anschließend auf dem Rechner und bot das Programm dann in seinem Sortiment an. 2. Betroffene Rechtsnorm Fraglich war nun, ob ein Weiterverkauf dieser Art vom "Erschöpfungsgrundsatz" des Urheberrechtsgesetzes betroffen ist. Dieser besagt, dass eine einmal durch den Verkauf innerhalb der EU auf den Markt gebrachte Software frei weiterveräußert werden kann. Wörtlich heißt es im Gesetz: § 69 c Nr. 3 UrhG Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: 1. ... 2. ... 3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts. 3. Das LG Düsseldorf sah in seiner Entscheidung vom 26.11.2008 - Az.: 12 O 431/08 keine Verletzung von Urheberrechten. Vielmehr sah es in dem Verkauf der Software, auch wenn sie nur auf der Hardware vorinstalliert ist, eine urheberechtliche Erschöpfung, so dass der Erwerber, selbst bei von der Hardware getrenntem Verkauf der Software keine Urheberrechte verletzt, solange er die Software auf der nicht veräußerten Hardware, anschl…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 12. August 2009 auf http://www.drbuecker.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 10. Februar 2009 — Darf Software, die auf einer Hardware vorinstalliert gekauft wurde (OEM-Software), auch ohne diese Hardware weiterverkauft werd…

LG Düsseldorf: Zulässige Weiterveräußerung einer Datenträgerkopie

LBR-Blog | 8. Februar 2009 — Darf man Software weiterveräußern? Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.11.2008 (LG Düsseldorf, Uv. 26.11.2008, 12 …

LG Düsseldorf: Erschöpft - Die Weiterveräußerung einer Datenträgerkopie von auf einer bestimmten Hardware vorinstalliert erworbene…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. Februar 2009 — 1. Für die Anwendung von § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG genügt, wenn sich der Berechtigte der Verfügungsmöglichkeit über die Software end…

LG Düsseldorf: Zur Zulässigkeit der Weitergabe von Software auf einem Datenträger

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Februar 2009 — LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2008, Az. 12 O 431/08 §§ 97 Abs. 1 i.V.m. 69 c Nr. 3 S. 1 UrhG In dieser Angelegenheit hatt…

LG Düsseldorf: Weiterverkauf vorinstallierter Software zulässig

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 21. Juli 2009 — Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (26.11.2008, Az: 12 O 431/08) ist der Weiterverkauf von vorinstallierter …

Isolierter Weiterverkauf vorinstallierter Software

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 20. März 2009 — Ist die Weiterveräußerung eines lediglich auf Festplatte vorinstalliert übergebenen Software-Programms durch isolierte Weiterveräu…

OLG Düsseldorf: Weiterer Rückschlag für Usedsoft

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 21. Juli 2009 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf (29.06.2009, Az. I-20 U 247/08) vertritt die Auffassung, dass das Erstellen von Kopien einer…

Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen in der Schweiz zulässig

Anja Neubauer | 17. Mai 2011 — Hierzulande wurde der Streit von usedSoft gegen Oracle bis zum BGH weitergeführt, welcher am 03.02.2011 dem EuGH die Frage zu…

GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 23. Januar 2008 — Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Se…

Hintergrund zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von "gebrauchter" Software

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 22. Februar 2011 — Wie bereits mitgeteilt, hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur urheberrechtlichen Z…

Weiterverkauf von Software: Kampf um den Graumarkt f

Der Weiterverkauf von Software spielt sich mitunter in urheberrechtlichen Grenzbereichen ab Die Hersteller von Programmen haben kein Interesse...