Darf man Haustiere in der Mietswohnung halten?
am 23.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Viele Mieter wollen Haustiere in der von ihnen gemieteten Wohnung halten. Die meisten umfangreicheren Standardmietverträge enthalten hierzu auch gesonderte Klauseln. Was aber ist eigentlich in diesem Zusammenhang erlaubt?
Das Gesetz selbst sieht hierzu keine Regelung vor. Demnach geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Vermieter einer Tierhaltung in der Wohnung zustimmen muß. Eine Klausel, wonach die Tierhaltung von vorneherein ausgeschlossen ist, ist wegen Verstoß gegen § 307 BGB unwirksam, wenn es sich um einen Standardvertrag handelt. Ein umfassender Ausschluß ist nur durch einen Individuell ausgehandelten Vertrag möglich.
Sofern einzelne Tiere im Mietvertrag ausgenommen ist ist bezüglich der Wirksamkeit der Klausel insbesondere darauf abzustellen, inwieweit diese Tiere die Wohnung beeinträchtigen können. Ein Verbot setzt voraus, dass durch das Halten der Tiere Beeinträchtigungen für den Vermieter und die Wohnung zu erwarten sind.
a) Kleintiere als Haustiere in der Mietswohnung
Demnach ist insbesondere bei Kleintieren, die nach Art, Zahl und Unterbringung üblicherweise keine Schädigungen oder Störungen der Mietsache oder der anderen Parteien im Haus verursachen können, eine Haltung zulässig. Bei Zierfischen, kleinen Vögeln und Hamstern ist somit eine Haltung erlaubt. Auch bei exotischeren Tieren ist lediglich darauf abzustellen, dass diese keine Gefährdung oder Störung des Mietobjekts oder der anderen Parteien bewirken können. Dabei sind auch Störungen des Hausfriedens zu berücksichtigen. Ratten beispielsweise sind bei Haltung in einer dafür geeigneten Umgebung sicherlich harmlos, sie gelten aber als Überträger von Krankheiten und haben allgemein einen schlechten Ruf. Der Vermieter kann daher damit rechnen, dass die anderen Mieter mit der Haltung von Ratten nicht einverstanden sind und hat daher …
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