Darf Ihnen Ihr Arbeitgeber verbieten, über Ihr Gehalt mit Kollegen zu sprechen?

Darf Ihnen Ihr Arbeitgeber verbieten, über Ihr Gehalt mit Kollegen zu sprechen?

- Arbeitsrecht in BerlinAnwalt A. Martin -

„Wie viel verdienst Du denn hier?“ Wer hat dies nicht schon mal gefragt. Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten über sein Einkommen im Betrieb zu sprechen, z.B. um zu verhindern, dass Kollegen mitbekommen, dass im Betrieb unterschiedlich entlohnt wird?

Schweigepflicht / Maulkorb für den Arbeitnehmer?

Das Landesarbeitsgericht MV hatte genau über diese Frage zu entscheiden.

Sachverhalt:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber schlossen einen Arbeitsvertrag, in dem es hieß: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Arbeitsfriedens auch gegenüber Firmenangehörigen.“

Trotz dieser Klausel im Arbeitsvertrag gab der Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitskollegen seinen Monatslohn an.

Der Arbeitgeber erfuhr davon und mahnte den Arbeitnehmer ab. Gegen die Abmahnung wandte sich der Arbeitnehmer und beantragte die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

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Themen: Anwalt , Berlin , Abmahnung , Bgb , Gehalt , Schwerin , Kollegen , MV , Verdienst , Arbeitslohn , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsberatung Arbeitsrecht

Erschienen 25. Mai 2010 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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