Darf ich bitten? Unfreie Ware und kein Ende...
am 03.03.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE
Fast jeder Unternehmer kennt das Problem: Wenn im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs schon die Kosten der Rücksendung tragen sind, dann aber von Seiten des Verbrauchers "bitte" niedrig ansetzen, oder?
Unternehmer fürchten nicht selten folgende Situation: Der Verbraucher übt sein Widerrufsrecht aus und schickt die Ware "unfrei" oder per Nachnahme zurück. Dieses verursacht ungleich höhere Kosten als im Falle einer vorherigen ausreichenden Frankierung oder vorherigen Abstimmung mit dem Unternehmer. Nicht selten finden sich daher Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen, wonach "unfreie Ware" und Nachnahmesendungen nicht angenommen werden. Auch seien nach Vorstellungen vieler Unternehmer beigefügte Retouren-aufkleber bzw. Freeway-Marken zu benutzen bzw. der Rückversand generell mit dem Unternehmer abzustimmen.
So nachvollziehbar es unternehmerisch ist: Die Rechtsprechung teilt die wirtschaftlichen Bedenken der Unternehmer hingegen meist nicht. Hintergrund hierfür ist, dass gemäß § 357 Abs. 2 S. 2 BGB die Kosten und die Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe grundsätzlich der Unternehmer trägt. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung zunächst eine eindeutige Regelung zur Kostentragung getroffen, die jegliche Leistungs- und somit auch Vorleistungspflicht zum Nachteil des Verbrauchers ausschließt. Richtig ist zwar auch, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher aufzuerlegen, doch trifft dies in der Praxis meist nur auf den Fall zu, dass die gelieferte Ware der bestellten entspricht und zugleich der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt.
Die Rechtsprechung trägt dabei dem Gedanken des Gesetzgebers Rechnung, wonach die Ausübung des jeweiligen Rechts durch (einfache) Rücksendung der Sache erfolgen kann. So werden Klauseln, wie „Bitte ausreichend frankieren, da …
“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig
auchRecht.de / Nach einem Beschluß des OLG Hamburg vom 30.1.2007 - 5 W 15/07 - ist die bei Ebay gleichfalls sehr beliebte Klausel unzulässig, mit welcher die Annahme der Rücksendung und damit das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht wird, daß die Ware nicht u…
Unfreie Rücksendung erlaubt
LawBlog / “Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen”, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für un…
Zum Umfang der Widerrufsbelehrung
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Immer wieder unterliegen Unternehmer der Versuchung, innerhalb der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung Klauseln mit aufzunehmen, die ihnen opportun erscheinen. Das Risiko einer Abmahnung in einem solchen Fall ist relativ groß - so jedenfal…
OLG Hamburg: nicht unfrei = nicht zulässig!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Es geht um eine dieser Entscheidungen, bei der man sich fragt, warum sich überhaupt der Senat eines Oberlandesgerichtes damit befassen muss. Die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig - ja, es geht erneut um die von Versandhändlern so geh…
Faxnummer als Pflichtangabe?
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Der Abmahnwahn im Zusammenhang mit den fernabsatzrechtlichen Informations- und Belehrungspflichten treibt bisweilen seltsame Blüten. Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Angabe einer Faxnummer bei Fernabsatzverträgen…
LG FFM zur Gefahrtragung beim Widerruf!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Das frühere Muster des BMJ für eine Widerrufsbelehrung war bekanntlich nicht besonders glücklich formuliert. Einer von mehreren Schwachpunkten war der missglückte Gestaltungs-hinweis zu Ziffer 7.) der Anlage 2 zu §…
Hanseatisches OLG: Frankierbitte - Eine Klausel, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbraucher nicht darüber, wer die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbra…
Weiße Ware: Angabe der Energieeffizienzklasse!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Verlockend ist es ja schon – und was ist denn schon dabei. So ein kleines zusätzliches "Plus" zum "A" kann doch nicht schaden. Kann es doch! Denn laut einer Entscheidung des LG München I ist die Werbung mit ei…
